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Ortsgericht

Ortsgerichtsbezirke und Ansprechpartner

Bezirk Bad Arolsen I - Kernstadt und Helsen:

Bitte beachten Sie, dass das Ortsgericht Bad Arolsen I zurzeit nur nach Terminvereinbarung besucht werden kann. 

OG-Vorsteher: Dietrich Junkermann
Postanschrift: Ortsgericht Bad Arolsen I, Große Allee 24, 34454 Bad Arolsen
+49 5691 8778052
Ortsgrcht-IBd-Arlsnd

Sprechstunde: Nach vorheriger Terminvereinbarung, donnerstags von 16 bis 17 Uhr  im Bürger- und Touristik-Service Bad Arolsen

Bezirk Bad Arolsen II - Kohlgrund, Massenhausen, Mengeringhausen, Schmillinghausen:

OG-Vorsteher: Ingrid Schneider, Lünnenberg 48, Bad Arolsen-Mengeringhausen
+49 5691 6832 
Ortsgrcht-IIBd-Arlsnd

Sprechstunde: mittwochs von 17 bis 18 Uhr im ehemaligen Rathaus Mengeringhausen

Bezirk Bad Arolsen III - Braunsen, Neu-Berich, Wetterburg:

OG-Vorsteher: Rudolf Josephy, Remmeker Ring 32, Bad Arolsen
+49 5691 5787
rjsphyfrntd

Sprechstunde: bei Bedarf nach individueller Vereinbarung

Bezirk Bad Arolsen IV - Bühle, Landau, Volkhardinghausen:

OG-Vorsteher: Wilfried Drunk, Am Besenberg 6a, Bad Arolsen-Landau 
+49 5696 1247

Sprechstunde: bei Bedarf nach individueller Vereinbarung

Die wichtigsten Aufgaben des Ortsgerichts:

1. Beglaubigungen

Ein wichtiger Service des Ortsgerichtes ist die Beglaubigung von Unterschriften oder Abschriften. Von großer Bedeutung ist die Unterschriftsbeglaubigung im Grundstücksverkehr. Hier ersetzt zum Beispiel bei der Eintragungsbewilligung für eine einfache Grundschuld oder bei der Löschbewilligung für eine Hypothek die amtliche Beglaubigung des Ortsgerichtes die Mitwirkung eines Notars. Der/die Unterschreibende muss sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Die Unterschrift muss in Gegenwart des Ortsgerichtes geleistet werden.

Die Beglaubigung einer Unterschrift kostet 6,00 €. Wird die Beglaubigung außerhalb der Diensträume vorgenommen, erhöht sich die Gebühr um 4,00 €.

Bei Beglaubigungen von Fotokopien von Urkunden oder Zeugnissen muss das Original vorgelegt werden. Eine Beglaubigung von Abschriften aus dem Personenstandsbuch (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde) ist nicht möglich. Diese werden nur vom Standesamt der jeweiligen Gemeinde ausgestellt. Die Beglaubigung einer Kopie einer Urkunde – mit bis zu drei zusammenhängenden Seiten – kostet 3,00 €, jede weitere angefangene Seite kostet 0,50 €.

2. Schätzungen

Eine vielgenutzte Dienstleistung des Ortsgerichts besteht darin, den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke zu schätzen. Das Ortsgericht erarbeitet ein Wertgutachten. Grundsätzlich kann jeder Eigentümer oder Miteigentümer der Immobilie die Schätzung beantragen. Es genügt ein formloser Antrag an das Ortsgericht. Ein Kaufinteressent hat jedoch kein Antragsrecht. Für die Schätzung wird eine Gebühr nach der Gebührenordnung erhoben, die vom Verkehrswert abhängig ist sowie die entstandenen Auslagen berechnet.

3. Sterbefallanzeigen

Die Ortsgerichte dienen auch der Unterstützung der Justizbehörden. Dies gilt insbesondere für Nachlassangelegenheiten. So werden in allen Todesfällen dem Amtsgericht Sterbefallanzeigen erstattet, die unter anderem Angaben über die gesetzlichen Erben, den Nachlass und das Vorhandensein letztwilliger Verfügungen (Testamente) enthalten. Diese Angaben holt der Ortsgerichtsvorsteher bei einem der Angehörigen des Verstorbenen ein. Er ist per Dienstanweisung gehalten, die Sterbefallanzeige unverzüglich aufzunehmen. Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn das Ortsgericht in einem solchen Fall an Sie herantritt. Ihre Angaben sind freiwillig und dienen den verschiedenen Abteilungen des Amtsgerichts zum Durchführen der gesetzlichen Aufgaben. Sie gewährleisten zum Beispiel, dass die Berichtigung des Grundbuchs und anderer öffentlicher Register eingeleitet wird und dass in Privatbesitz befindliche Testamente unverzüglich zur Eröffnung an das Nachlassgericht abgeliefert werden. Stirbt eine alleinstehende Person (ohne Angehörige), können Sofortmaßnahmen zur Sicherung des Nachlasses, wie z. B. Inverwahrungnahme von Geld und Wertgegenständen sowie Versiegelung einer Wohnung, erforderlich werden.

Ansprechpartner/innen

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:

 
Bad Arolsen - Natürlich!

Anschrift

Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen

Information

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