Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Wasserhausanschlüssen und Wasseranschlussbeiträgen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 8. Oktober 2008 entschieden, dass die Verlegung von Wasserhausanschlüssen mit dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 7 % abzurechnen ist.
Auch sonstige Leistungen (z. B. Reparatur- und Erneuerungsarbeiten) an den Hausanschlüssen sowie die Berechnung der Wasseranschlussbeiträge unterliegen dem ermäßigten Steuersatz.
Die Stadtwerke Bad Arolsen werden Grundstückseigentümern, die in den Jahren 2005 – 2008 den Regelsteuersatz in Höhe von 16 % bzw. 19 % gezahlt haben, den Differenzbetrag zu dem nunmehr ermäßigten Steuersatz auf Antrag und nach Prüfung erstatten.
Entsprechende Anträge müssen innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die Berechnung erfolgte, gestellt werden. Somit müssen Erstattungen von Forderungen aus dem Jahr 2005 bis zum 31.12.2009 beantragt werden. Für die Folgejahre verlängert sich die Frist entsprechend.
Diese Anträge können dann ausgefüllt und unterschrieben von den Grundstückseigentümern bei den Stadtwerken bzw. der Stadtverwaltung Bad Arolsen eingereicht werden.
Antragsformulare sind auch direkt bei den Stadtwerken Bad Arolsen, Rauchstraße 2, oder im Rathaus, Große Allee 26, erhältlich.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch unter 05691/801-278 (Herr Vollbracht) gerne zur Verfügung.
Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer für einen Wasserhausanschluss
Anrag auf Erstattung der Umsatzsteuer für Wasseranschlussbeiträge
Bitte drucken Sie das Formular aus und senden Sie dieses ausgefüllt und unterschrieben an die vorgegebene Adresse.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch unter 05691/801-278 (Herr Vollbracht) gerne zur Verfügung.