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Vorstau am Twistesee

Nächster Bauabschnitt der Sedimenträumung beginnt

Nachdem im Winter 2010 / 2011 an der Vorsperre der Twistetalsperre die Voraussetzungen mit der Schaffung von Baustraßen für turnusmäßige Sedimenträumungen geschaffen wurden und eine erste Teilräumung bereits durchgeführt wurde, hat der Hessische Wasserverband Diemel als Betreiber der Twistetalsperre nun eine weitere Räumung von Sediment beauftragt.

Nach Erreichen des notwendigen Wasserpegels sollen die Arbeiten durch das beauftragte Unternehmern Fa. Wachenfeld, Korbach, begonnen werden. Auch das momentane Frostwetter soll ausgenutzt werden.
Das Auftragsvolumen umfasst den Aushub und Entsorgung von 7.500 m³ Sediment westlich der Vogelschutzinsel. Der ökologisch wertvolle Mündungsbereich der Twiste und der Mühlgraben bleiben unberührt und werden nicht beeinträchtigt.

Nach Abschluss der Maßnahme wird die Zufahrt zur Vogelinsel wieder 0,50 m unter dem normalen Wasserpegel liegen. Durch die anstehende Räumung wird das Rück-haltevolumen der Vorsperre deutlich vergrößert. Die nachhaltige Sicherung des Stau-raums der Twistetalsperre und Hochwasserschutz sind gemeinsames Ziel der Stadt Bad Arolsen und des Hessischen Wasserverbandes Diemel. Daher sollen im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sedimentrückhaltende Maßnahmen am Oberlauf der Twiste noch in 2012 erfolgen. Ein entsprechender Förderantrag wurde vom Verband gestellt. Ziel ist der weitere Sedimentrückhalt und strukturelle Verbes-serungen des Twistelaufs.

Bad Arolsen, 10.02.2012



Kommunaler Schutzschirm:

Bürgermeister begrüßen Initiative des Landes

Das Land Hessen hat aktuell einen kommunalen Schutzschirm beschlossen, der zu einer teilweisen Entschuldung bei ausgewählten Städten und Gemeinden führen soll. Zu diesen Kommunen zählen aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg neben Hatzfeld und Frankenau die Gemeinde Willingen sowie die Städte Volkmarsen und Bad Arolsen. Die Bürgermeister Thomas Trachte (Willingen), Hartmut Linnekugel (Volkmarsen) und Jürgen van der Horst (Bad Arolsen) sind sich dabei in Ihrer Bewertung einig: Die Initiative des Landes biete eine wichtige Unterstützung ihres jeweiligen Konsolidierungskurses.

Hohe Infrastrukturkosten im ländlichen Raum
Bei der Einstufung der Anspruchsberechtigung habe das Land Hessen bei den Kommunen neben bestehenden strukturellen Haushaltsdefiziten vor allem die Schuldenbelastungen berücksichtigt, die sich aus den umfangreichen Investitionen der letzten Jahre in die kommunale Infrastruktur ergeben hätten. So seien insbesondere in die Bereiche Abwasserentsorgung und Wasserversorgung ganz erhebliche Mittel geflossen. Bürgermeister Thomas Trachte: „Die Kommunen haben hier rechtzeitig ihre Hausaufgaben gemacht, was sich bereits doppelt ausgezahlt hat: Die Versorgungseinrichtungen sind in einem guten Zustand und die Gebührenhaushalte bleiben dauerhaft stabil.“

Bestätigung der Konsolidierungsbemühungen
Mit den strengen Auflagen bei der Inanspruchnahme des Schutzschirmes sehen sich die Bürgermeister zudem in Ihrer Haushaltspolitik bestätigt. Bürgermeister Hartmut Linnekugel: „Wir verfolgen ohnehin das Ziel, dauerhaft eine stabile Haushaltslage zu erreichen. Dafür haben wir bereits erhebliche Anstrengungen unternommen, weitere werden folgen. Dabei hilft die Entschuldungshilfe des Landes, sie ersetzt aber nicht unsere eigenen Bemühungen.“

Grundsatzbeschlüsse geplant
Die Bürgermeister wollen in der Umsetzung des kommunalen Schutzschirms keine Zeit verlieren und frühzeitig die Debatte in den Gremien beginnen. Den Auftakt sollen Grundsatzbeschlüsse in der Gemeindevertretung bzw. in den Stadtverordnetenversammlungen bilden, um in Verhandlungen mit dem Land Hessen eintreten zu können. Bürgermeister Jürgen van der Horst: „Die Kommunalpolitik steht vor wichtigen Weichenstellungen und muss ihrer besonderen Verantwortung gerecht werden. Nur mit einem auf Dauer ausgeglichenen Haushalt können wir unsere Zukunft auch weiterhin erfolgreich gestalten.“

Bad Arolsen, 08.02.2012



Beteiligungsbericht 2010

Ab sofort ist der Beteiligungsbericht 2010 der Stadt Bad Arolsen online:

Bad Arolsen, 08.02.2012



Windenergiepark im Stadtwald Mengeringhausen

Beteiligung der Öffentlichkeit bei den Planungen

Im Rahmen der Planungen zum Windenergiepark im Stadtwald Mengeringhausen führt die Verwaltung eine so genannte „frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ durch. Zu diesem Zweck findet am Montag, 26. September 2011 ab 17.00 Uhr im Gemeinschaftsraum der Stadthalle Mengeringhausen eine Sondersprechstunde der Verwaltung statt, bei der die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen vorgestellt und erläutert werden sollen.

Ergebnisse Scoping-Termin veröffentlicht
Bereits stattgefunden hat die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange während eines gesonderten Erörterungstermins (Scoping-Termin). Die Ergebnisse dieses Termins, der Stand der aktuellen Planungen sowie sämtliche bisher vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen sind auf dieser Internetseite veröffentlicht. Auch alle nachfolgenden Planungsschritte sollen über dieses Angebot der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Weitere Bürgerbeteiligung vorgesehen
Nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung sowohl der Öffentlichkeit als auch der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden zunächst die eingegangenen Bedenken ausgewertet und anschließend ein fachlicher Planentwurf ausgearbeitet. Dieser wird dann in einer der nächsten Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung als Entwurf vorgelegt und die formale Auslegung beschlossen. Die Auslegung der Pläne erfolgt ebenfalls öffentlich und gibt den Bürgerinnen und Bürger wiederum die Gelegenheit, zu den Plänen Stellung zu nehmen. Nach Abschluss dieses weiteren Beteiligungsverfahrens werden die geltend gemachten Bedenken erneut bewertet und die Pläne endgültig erstellt, bevor dann die Stadtverordnetenversammlung abschließend entscheidet.

die Informationen finden Sie hier ...

Bad Arolsen, 23.09.2011



Magistrat legt Personalkonzept vor

In der nächsten Stadtverordnetenversammlung legt der Magistrat der Stadt Bad Arolsen sein Konzept zur zukünftigen Steuerung des Personaleinsatzes in der Stadtverwaltung und in den städtischen Eigenbetrieben vor. Mit diesem Arbeitspapier verfolgt der Magistrat im Wesentlichen zwei Ziele: Zum einen soll das Aufgabenspektrum der Stadt transparent dargestellt und der tatsächliche Personalbedarf für die jeweiligen Aufgaben systematisch ermittelt werden. Zum anderen sollen die politischen Gre-mien zukünftig in die Lage versetzt werden, konkret über das städtische Leistungsangebot und damit über die Personalkosten entscheiden zu können.

Stetige Weiterentwicklung vorgesehen
Das Konzept sieht weiter vor, dass der Personalbedarf kontinuierlich über das Controlling gemessen und an sich verändernde Aufgabenstellungen angepasst werden soll. Zu diesem Zweck werden Kennzahlen festgelegt, anhand derer die Leistungen der Stadt und damit der Personaleinsatz zukünftig gemessen werden soll. Unterstützt wird dies durch entsprechende EDV-Verfahren.

Aufgabenkritik soll folgen
Im Zuge der Erstellung des Personalkonzeptes hat die Verwaltung auch Vorschläge für eine Reduzierung der städtischen Leistungen erarbeitet, um weitere Personalkosten einsparen zu können. Auf dieser Grundlage wird der Magistrat einen Entscheidungsvorschlag erarbeiten, der in der nachfolgenden Stadtverordnetensitzung beraten werden soll. Zudem wird die Verwaltung aufgrund der Ergebnisse der Personalbedarfsermittlung entsprechende Umstrukturierungen in den Abteilungen vornehmen.

Mit dem Personalkonzept setzt der Magistrat eine der wesentlichen Forderungen des Haushaltssicherungskonzepts der Stadt um. Bürgermeister van der Horst: „Das Personalbudget ist eine der wichtigen Positionen im städtischen Haushalt. Mit dem vorliegenden Personalkonzept erhalten Verwaltung und Politik ein Werkzeug, um den Personaleinsatz noch wirtschaftlicher gestalten zu können.“

Personalkonzept der Stadt Bad Arolsen



Windenergiepark im Stadtwald Mengeringhausen

Magistrat weist Kritik der Bürgerliste zurück

Bürgerliste hat an Entscheidung mitgewirkt
Der Magistrat der Stadt Bad Arolsen weist den Vorwurf der Bürgerliste zurück, es sei versäumt worden, eine Gesamtplanung für Bad Arolsen zum Ausweisen von Windvorrangflächen zu diskutieren. So hätten sich alle Fraktionen einschließlich der Bürgerliste in einer gemeinsamen Beratung von Magistrat und den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung ausdrücklich gegen eine solche umfassende Planung ausgesprochen. Aufgrund der fehlenden Unterstützung durch die Fraktionen habe für den Magistrat keine Veranlassung bestanden, ein solches kostenintensives Planverfahren für die Stadtverordnetenversammlung auf den Weg zu bringen. Vor diesem Hintergrund sei schon erstaunlich, dass sich die Bürgerliste nun nicht mehr an die eigenen Aussagen in dem Erörterungstermin erinnere.

Stadtweite Planung an mangelnder Kompromissbereitschaft gescheitert
Zudem sei wesentlicher Grund für ein Scheitern einer stadtweiten Planung gewesen, dass die Bürgerliste auf der Einhaltung der von ihr geforderten Ausschlusskriterien für Windenergiestandorte beharrt habe. So fordere die Bürgerliste bisher u. a. die Einhaltung eines Mindestabstandes von knapp 2 km zur Wohnbebauung und den vollständigen Verzicht auf Waldstandorte. Dies würde im Ergebnis dazu führen, dass im gesamten Stadtgebiet von Bad Arolsen kein geeigneter Standort ausgewiesen werden könne. Eine solche Verhinderungsplanung sei schon aus rechtlichen Gründen nicht zulässig.

Bürgerliste selbst in der Pflicht
Angesichts dieser Umstände müsse der Magistrat den aktuellen Vorstoß der Bürgerliste wohl als Signal zu einem Überdenken der eigenen Position verstehen. Dann sei es aber nicht Aufgabe des Magistrats sondern der Bürgerliste selbst, eine Diskussion in der Stadtverordnetenversammlung anzustoßen. Hierzu bedürfe es lediglich eines Entschließungsantrages der Fraktion. Es sei jedenfalls nicht Aufgabe des Magistrats, Einzelinitiativen von Fraktionen aufzunehmen.

Keine heimlichen Planungen
Schließlich weist der Magistrat auch den Vorwurf zurück, die Planungen für den geplanten Windpark im Stadtwald Mengeringhausen würden konspirativ weitergeführt. Zum einen lägen mehrere Stadtverordnetenbeschlüsse für die Umsetzung des Projektes vor. Zum anderen seien alle Fraktionen und auch die Öffentlichkeit darüber informiert worden, dass die Planungen für das Projekt fortgesetzt würden.

Konkrete Planungsergebnisse stehen noch aus
In diesem Verfahren diene der so genannte Scopingtermin lediglich einer vorgeschalteten Anhörung der Träger öffentlicher Belange, um frühzeitig mögliche Bedenken und Hinweise zu dem Projekt aufnehmen und diese dann bei den weiteren Planungen berücksichtigen zu können. Auch der Ortsbeirat und die Bürgerinitiative seien bekanntlich bereits beteiligt worden. Es würden zudem noch weitere Anhörungen und Untersuchungen durchgeführt, bevor erst dann konkrete Planungsunterlagen erstellt und vorgelegt werden könnten. Dies alles sei der Bürgerliste bekannt. Umso verwunderlicher sei der Vorwurf, die Planungen würden konspirativ geführt.

Bad Arolsen, 23.08.2011



Drohende Schließung des Amtsgerichts Bad Arolsen

Magistrat fordert wirtschaftliche Prüfung

Bürgermeister van der Horst hat gemeinsam mit Vertretern des Personalrates des Amtsgerichts Bad Arolsen an der Anhörung vor dem Rechts- und Integrationsausschuss des Hessischen Landtages zur beabsichtigten Schließung der kleineren Gerichtsstandorte in Hessen teilgenommen. Im Nachgang zieht er eine ernüchternde Bilanz. Die Teilnehmer im Anhörungsverfahren – u. a. Personalräte, Richter, Bürgermeister – hätten deutlich aufgezeigt, in welchem Maße Dienstleistungsqualität bei einer Schließung der Standorte verloren gehe, während nicht ersichtlich sei, dass die angestrebten Einsparungen tatsächlich erzielt werden könnten. Weder Vertreter der Landesregierung noch die Abgeordneten der Regierungskoalition seien auf diese Argumente eingegangen.

Keine Wirtschaftlichkeitsanalyse
Gegenüber dem Ausschuss habe Bürgermeister van der Horst insbesondere das vollständige Fehlen einer Wirtschaftlichkeitsanalyse beanstandet. Die vorliegenden Daten seien überaus oberflächlich erhoben worden und würden nicht einmal ansatzweise den Anforderungen einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung genügen. Dies sei angesichts der Bedeutung der Entscheidung und der aufgezeigten Kritikpunkte nicht akzeptabel. Zudem sei zu befürchten, dass es sogar zu deutlichen Mehrbelas-tungen für den Steuerzahler komme.

Fehlerhafte Bewertung durch das Immobilienmanagement
Weiterhin rügte Bürgermeister van der Horst die Einschätzung des Hessischen Immobilienmanagements zur möglichen wirtschaftlichen Verwertung des Altgebäudes. Bei der Prüfung sei offensichtlich übersehen worden, dass die Denkmalschutzvorgaben eine Nutzungsänderung des Gebäudes weitgehend ausschließe und das bestehende Bauplanungsrecht dies sogar verbiete. Damit sei objektiv eine Veräußerung des Gebäudes ausgeschlossen und nachfolgend die Schließung unwirtschaftlich.

Untersuchung des Landesrechnungshofes steht noch aus
In seiner Einschätzung sieht sich der Bürgermeister indirekt durch die Stellungnahme des Vertreters des Landesrechnungshofes bestätigt. Dieser trug vor, dass die aktuellen Schließungspläne nicht auf Empfehlungen des Landesrechnungshofes zurückzuführen seien. Vielmehr sei aktuell erst eine Prüfung der Standorte durch den Landesrechnungshof veranlasst worden, deren Ergebnis noch nicht vorliege. Hier fordert der Magistrat, dass vor einer Entscheidung durch den Landtag zunächst das Ergebnis der Prüfung abgewartet werden müsse.

Verbesserungspotential nicht erkannt
Breiten Raum in der Anhörung habe auch die Kritik an der Bewirtschaftung der Gerichtsgebäude durch das Hessische Immobilienmanagement eingenommen. Die zentrale Betreuung der Gebäude sei völlig unwirtschaftlich und habe zu erheblichen Kostensteigerungen geführt, die nun als Argument für die Schließung herangezogen würden. Der Magistrat fordere auch hier, als Alternative zu einer Schließung zu einer eigenverantwortlichen Bewirtschaftung der Gebäude zurückzukehren. Bürgermeister van der Horst: „Mit einer dezentralen Bewirtschaftung des Gebäudes – sehr gerne mit Unterstützung der Stadt – sind deutlich höhere Einsparpotentiale zu erzielen, wie von der Landesregierung mit der Schließung versprochen worden. Weder die aktuelle Situation noch die beabsichtigten Schließungen lassen sich mit wirtschaftlichen Grundsätzen in Einklang bringen.“

Bad Arolsen, 11.08.2011



Strandbad Twistesee:

Magistrat weist Kritik der Bürgerliste an der Wirtschaftlichkeitsprüfung zurück

Der Magistrat der Stadt Bad Arolsen hält die Kritik der Bürgerliste an der Wirtschaftlichkeitsbewertung des Projektes Strandbad Twistesee auch weiterhin für unbegründet. Insbesondere die eingeforderte Berücksichtigung der in den verschiedenen Stadtumbauprojekten bereits erbrachten Finanzierungsanteile der Stadt sei weder sachlich gerechtfertigt, noch genüge eine solche Verfahrensweise den fachlichen Anforderungen an einen Wirtschaftlichkeitsvergleich.

Stadtumbau Nordwaldeck kein Sonderbauprogramm Strandbad
So sei der Stadtumbau Nordwaldeck keineswegs ein Sonderbauprogramm zur Realisierung nur des Strandbadprojektes am Twistesee. Vielmehr sollten durch umfassende städtebauliche Grundlagenplanung und mittels gezielter Investitionsvorhaben wichtige Impulse für die weitere Entwicklung von Nordwaldeck gesetzt werden. Dies alles allein dem Projekt Strandbad zuzuordnen, sei weder sachgerecht noch zeuge dies von der notwendigen inhaltlichen Auseinandersetzung mit Zweck und Inhalt des Stadtumbauprogramms. Im Übrigen lasse die Bürgerliste bei ihrer Betrachtung bewusst außer Acht, dass die anderen Projekte des Stadtumbaus bereits umgesetzt worden seien. Hier versuche die Bürgerliste zu suggerieren, dass diese Kosten bei einem Verzicht auf das Strandbadprojekt noch eingespart werden könnten. Für einen betriebswirtschaftlichen Vergleich der Handlungsalternativen habe diese Betrachtung daher keinerlei Relevanz.

Berücksichtigung der Kreditkosten sachgerecht
Der Magistrat weist auch den weiteren Vorwurf der Bürgerliste zurück, die Verwaltung habe die Kreditkosten nicht sachgerecht berücksichtigt. Dabei macht der Magistrat noch einmal deutlich, dass die vorgelegte Wirtschaftlichkeitsbewertung nicht das Ziel verfolgen könne, die Wirklichkeit möglichst exakt abzubilden. Vielmehr beruhe diese Methode auf vereinfachenden Planungsannahmen. So sei zum Beispiel zu Gunsten der Variante „Bauunterhaltung“ lediglich für die Dauer von 10 Jahren Kreditzinsen berücksichtigt worden, während zum Nachteil der Variante „Neugestaltung“ der Zinsaufwand über den gesamten Bewertungszeitraum eingerechnet worden sei. Auch die von der Bürgerliste geforderte Berücksichtigung der Zinseszinseffekte führe zu keiner anderen Beurteilung. Darauf sei ebenfalls aus Gründen der Vereinfachung bei allen Varianten verzichtet worden, da die Varianten „Neugestaltung“ und „Bauunterhaltung“ einen nahezu gleich hohen Finanzierungsaufwand aufweisen würden, während die dritte Variante „grundlegende Sanierung“ noch zu deutlich höheren Belastungen führen würde.

Unterschiede zwischen Doppik und Steuerrecht
Hinsichtlich der weiteren Einwände bezüglich der Abschreibungszeiträume und der Berücksichtigung der Abrisskosten verweist der Magistrat auf die zum Teil abweichenden Vorgaben des öffentlichen Haushaltsrechts gegenüber dem Handels- und Steuerrecht. Selbst wenn man aber in diesem Zusammenhang der Auffassung der Bürgerliste folgen sollte, so sei auch dann die Alternative Neugestaltung die wirtschaftlich bessere. Bei dieser Variante liege der negative Barwert bei rund 306 T€, während er bei der Variante Bauunterhaltung 331 T€ betrage. Bürgermeister van der Horst: „Die inhaltliche Tiefe der Debatte um die Wirtschaftlichkeit wird beispielhaft an den Abrisskosten deutlich. Hier diskutieren wir tatsächlich ernsthaft, ob der städtische Anteil an den Abrisskosten in Höhe von einmalig 2.000 € sofort in den Aufwand fließt, oder aber als Investitionsaufwand aktiviert und in den Folgejahren abgeschrieben wird. Diese Frage hat erkennbar keinen Einfluss auf die Gesamtbewertung.“

Bad Arolsen, 07.06.2011



Bad Arolser Gremien beraten zum Thema Windenergie:

Weitere Vorgehensweise abgestimmt

Der Magistrat der Stadt Bad Arolsen hatte die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses und des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung der Stadtverordnetenversammlung eingeladen, um die Konsequenzen aus der Teilaufhebung des Raumordnungsplans Nordhessen für die weitere Entwicklung der Windenergie im Stadtgebiet zu erörtern. Im Rahmen der Diskussion wurden neben dem geplanten Windenergiepark im Stadtwald Mengeringhausen auch weitere mögliche Projekte u. a. bei Landau und im Waldgebiet an der Kreisstraße 89 nach Kohlgrund vorgestellt.

Unterschiedliche Positionen
Die Vertreter der Fraktionen bekräftigten zunächst übereinstimmend, dass man sich grundsätzlich für einen weiteren Ausbau der Windenergie ausspreche. In der Detaildiskussion zeigten sich jedoch erhebliche Unterschiede in den Positionen auf: Während sich die Vertreter von CDU, SPD, Grüne, Offene Liste, FDP und FWG für einen ausgewogenen Ausbau der Windenergiestandorte nicht nur im Stadtwald Mengeringhausen sondern im gesamten Stadtgebiet aussprachen, bestanden die Vertreter der Bürgerliste auf die Einhaltung der von Ihnen geforderten Ausschlusskriterien (u. a. keine Waldstandorte, größere Abstandsflächen zu Wohnlagen, Beachtung naturschutzrechtlicher Belange).

Streitpunkt alternative Standorte
Nachdem anhand der vorliegenden Karten und Pläne aufgezeigt worden war, dass unter Zugrundelegung der Ausschlusskriterien der Bürgerliste überhaupt keine Entwicklungsflächen im gesamten Stadtgebiet für Windenergieanlagen verbleiben würden, warf Eberhard Eckhardt (SPD) der Bürgerliste vor, dass es sich bei ihrer grundsätzlichen Zustimmung zur Windenergie lediglich um ein Lippenbekenntnis handele. Dies wurde von den Vertretern der Bürgerliste entschieden zurückgewiesen.

Bürgerliste geht auf Distanz zum Naturschutz
In der weiteren Diskussion wurden auch die Vorschläge des Naturschutzbundes (NABU), der Oberen Naturschutzbehörde und auch des von der Bürgerliste beauftragten Vogelschutzgutachters angesprochen, die sich übereinstimmend für die Entwicklung eines kleineren Windparks im Fichtenbestand des Stadtwaldes Mengeringhausen ausgesprochen hatten. Dieser Vorschlag wurde von der Bürgerliste zurückgewiesen. Rolf Schade (Bürgerliste): „Ich verstehe den Wald als einheitliches Ökosystem, das insgesamt nicht von Windenergieanlagen beeinträchtigt werden darf.“

Angebot an Investoren
Ausgehend von den unterschiedlichen Grundsatzpositionen ergab sich dann eine intensive Diskussion über den weiteren Kurs der Stadt in Sachen Windenergie. Thorsten Reuter (FWG) sprach sich für eine städtische Einflussnahme auf die verschiedenen Projekte aus, um insbesondere den Belangen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden. Gerd Frese (CDU) verwies auf die rechtlichen Risiken und die nicht unerheblichen Kosten für einen stadtweiten Flächennutzungsplan zur Windenergie. Er sprach sich für ein Angebot an die Investoren aus, für die Projekte jeweils eigenständige Flächennutzungspläne zu entwickeln. Auf diese Weise könne die Stadt Einfluss nehmen auf die weitere Entwicklung. Die Kosten müssten dann die Investoren tragen. Diesem Vorschlag schlossen sich die übrigen Fraktionen an, zuletzt auch trotz erheblicher Bedenken die Vertreter der Bürgerliste.

Bad Arolsen, 25.05.2011



Magistrat berät mit den Ausschüssen:

Abstimmungsgespräch zum Bau von Windenergieanlagen und zum Strandbadprojekt

Der Magistrat der Stadt Bad Arolsen hat die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses und des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung der Stadtverordnetenversammlung zu einem Erörterungstermin eingeladen, um anstehende wichtige Entscheidungen vorzubereiten. Im Fokus stehen zum einen die Umsetzung der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung zum Strandbadprojekt und mögliche Auswirkungen auf den Stadtumbau Nordwaldeck. Darüber hinaus sollen die geplanten Projekte zum Bau von Windenergieanlagen im Stadtgebiet von Bad Arolsen diskutiert werden.

Windenergieanlagen: Neue Situation nach Teilaufhebung Raumordnungsplan
Der Magistrat weist darauf hin, dass die bisherigen planungsrechtlichen Beschränkungen zum Bau von Windenergieanlagen entfallen seien, nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof Kassel mit Urteil vom 17.03.2011 die Festsetzungen des Raumordnungsplanes Nordhessen zum Bilden von Windvorrangflächen aufgehoben habe. Mit einer rechtssicheren Neuplanung des Landes Hessen sei zudem zeitnah nicht zu rechnen. Da verschiedene Windenergieprojekte im gesamten Stadtgebiet geplant seien, müsse die Politik nunmehr entscheiden, ob Sie von der eigenen Planungshoheit Gebrauch mache, um den Neubau von Windenergieanlagen auf so genannte Vorrangflächen zu konzentrieren und damit zu regulieren, oder aber ob die Stadt die weitere Entwicklung dem freien Spiel der Kräfte überlasse. Betroffen seien hier neben dem geplanten Windenergiepark im Stadtwald Mengeringhausen die Stadtteile Landau, Massenhausen und Kohlgrund. Bürgermeister van der Horst: „Eine stadtweite Planung wäre allerdings sehr aufwendig und komplex. Zudem wären zu weitgehende Beschränkungen rechtlich nicht zu halten, wie das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes sehr deutlich aufgezeigt hat.“

Einheitliche Kriterien erforderlich
Der Magistrat erwarte hierzu die Bewertungen der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen, um die weiteren Schritte vorbereiten zu können. Nach Überzeugung des Bürgermeisters setze eine stadtweite Planung einen breiten politischen Konsens voraus, der sich auf einheitliche und belastbare Kriterien zur Ausweisung von Konzentrationsflächen stützen müsse.

Bad Arolsen, 18.05.2011



Informationsbroschüre zum Projekt Strandbad am Twistesee

Eine Bürgerversammlung zur Vorstellung des Strandbad-Projekt im Rahmen des Entwicklungskonzeptes Twistesee findet am Dienstag, 17. Mai 2011 um 20.00 Uhr in der Twisteseehalle in Bad Arolsen-Wetterburg statt. Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger sehr herzlich eingeladen.

Bad Arolsen, 10.05.2011



Wirtschaftlichkeitsbewertung Strandbad Twistesee

Bad Arolsen, 13.04.2011



Wasserversorgung Braunsen:

Verbindungsleitung von Wetterburg nach Braunsen fertiggestellt

Der Bad Arolser Ortsteil Braunsen erhält sein Trinkwasser ab sofort aus dem Tiefenbrunnen Neu-Berich. Die Umstellung der Trinkwasserversorgung war notwendig geworden, da die bisherige Versorgung aus der Braunser Quelle am Mühlenberg aus hygienischen Gründen nicht mehr aufrechterhalten werden konnte.

Bisherige Trinkwasserversorgung genügt nicht mehr den Anforderungen
Der Ortsteil Braunsen wurde seit 1933 mit Trinkwasser aus einer eigenen Quelle am Mühlenberg versorgt. Im Unterschied zu einem Tiefenbrunnen besteht bei der Gewinnung von Trinkwasser aus einer Quelle grundsätzlich die Gefahr, dass wegen des größeren Anteils von oberflächennahem Wasser es von Zeit zu Zeit zu Verkeimungen im Trinkwasser kommt. Die Quelle Braunsen fiel aber in den letzten Jahren bei den regelmäßigen Trinkwasseruntersuchungen dauerhaft durch Verkeimungen auf. Die Folge war, dass mehrfach gespült und durch Chlorzugabe desinfiziert werden musste. Das Gesundheitsamt forderte zusätzlich den Einbau einer Entkeimungsanlage mit ultraviolettem Licht.

Wasserqualität und Versorgungssicherheit steigern
Eine bereits im Jahr 2002 von den Bad Arolser Kommunalbetrieben in Auftrag gegebene Konzeptstudie zur Wasserversorgung des gesamten Stadtgebietes sieht vor, aus Gründen der Versorgungssicherheit, des Betriebsaufwandes und der Trinkwasserqualität von Braunsen an die Verbindungsleitung Wetterburg – Ferienhausgebiet anzuschließen. Über eine neu gebaute Transportleitung wird das Trinkwasser in den Hochbehälter Braunsen befördert. Von dort nimmt es seinen gewohnten Weg über das Wasserleitungsnetz in die Haushalte.

Anschluss an die neue Versorgungsleitung kostengünstiger
Die Versorgung von Braunsen nunmehr aus dem Tiefenbrunnen Neu-Berich wirkt sich auch positiv für den Gebührenzahler aus: Die Kosten einer erforderlichen Sanierung der alten Quelle und der Unterhaltungsaufwand an dem alten Hochbehälter Braunsen hätte die Kosten einer Verbindungsleitung deutlich überschritten, ohne dabei das Risiko weiter Verkeimungen des Trinkwassers hätte ausgeschlossen werden können.

Umsetzung im Einvernehmen mit den Braunsern
Gemeinsam mit den Bürgern des Ortsteils Braunsen wurde der Entschluss gefasst, das Bauvorhaben in 2010 umzusetzen. Nach der Ausführungsplanung des Ing. Büros Müller aus Wolfhagen, der Genehmigung der zuständigen Behörden und der Grundstückseigentümer, erhielt die Fa. Jordan nach der öffentlichen Ausschreibung im Sommer 2010 mit dem wirtschaftlichsten Angebot den Auftrag. Baubeginn war im September 2010. Die Fertigstellung der Arbeiten war für Dezember 2010 geplant. Mit einer speziellen Grabenfräse und durch Spülbohrverfahren wurden die Arbeiten sehr umweltschonend über Wald- und Feldwege und im sensiblen Bereich der Twisteauen zügig und wirtschaftlich durchgeführt.

Der frühe Wintereinbruch mit den eisigen Temperaturen verhinderte die termingerechte Fertigstellung. Nach Wiederaufnahme der Arbeiten im März 2011 wurde nun die Baumaßnahme zügig fertig gestellt. Der Anbindung der neuen Verbindungsleitung auf die vorhandene Zuleitung des neueren Hochbehälters Braunsen wurde am Freitag, den 01.04.2011 hergestellt und die Steuerungstechnik umprogrammiert. Heute am Montag, den 04.04.2011 wird die Verbindungsleitung in Betrieb genommen und erstmalig der Hochbehälter mit Trinkwasser aus Neu-Berich gespeist.

Letztmalige Chlorung des Trinkwassers
Um eine hygienisch einwandfreie Wasserqualität zu garantieren, ist es dabei noch einmal erforderlich, das vorhandene Wasserverteilungsnetz zu desinfizieren. Eine Chlorung findet morgen, am Dienstag, den 05.04.2011 ab 8:00 Uhr statt. Die Konzentration entspricht dem in der Trinkwasserversorgung festgelegtem Grenzwert und ist nicht gesundheitsschädlich. Für Aquarien ist das gechlorte Wasser ungeeignet.

Bad Arolsen, 04.04.2011



Interkommunale Kooperation Nordwaldeck:

Standortbestimmung mit Wirtschaftsförderung und Verbänden

Bild/Grafik

Die Arbeitsgruppe der Bürgermeister und deren Stellvertreter der Nordwaldecker Kommunen haben in ihrer aktuellen Arbeitssitzung die Themenschwerpunkte Tourismus, Standortmarketing und Verkehrsinfrastruktur erörtert. Im Mittelpunkt stand dabei die weitere Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises, dem Regionalmanagement Nordhessen und der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Stadtumbau Nordwaldeck wichtige Handlungsebene
Herr Dr. Sacher (IHK) sieht die interkommunale Kooperation in Nordwaldeck nach wie vor auf dem richtigen Weg. Die Partnerkommunen Nordwaldecks seien unter Beibehaltung ihrer Eigenarten in den vergangenen Jahren bereits erkennbar zusammen gewachsen. Die Bereitschaft, Projekte gemeinsam zu entwickeln und zu realisieren, sei groß und mitt-lerweile anhand einer Vielzahl von Projekten deutlich sichtbar geworden. Dr. Sacher: „Es wurden keine Maßnahmen aus dem Hut gezaubert. Viele davon sind auf der Grundlage des Integrierten Handlungskonzeptes im Stadtumbau mit intensiver Bürgerbeteiligung entwickelt worden. Dieses Vorgehen wurde seitens des Hessischen Wirtschaftsministeriums als vorbildlich gelobt.“

Auf die Stärken der Region setzen
Herr Schach, Geschäftsführer des Regionalmanagements Nordhessen, hält die Bereiche Dezentrale Energietechnologien, Mobilitätswirtschaft und Tourismus/Wellness/Gesundheit für die zentralen Säulen in der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung in Nordhessen. Mit dem inzwischen vorliegenden Tourismuskonzept sei die notwendige Einbindung Nordwaldecks in die Marketingstruktur des Landes Hessen gelungen. Für die weitere Umsetzung bot er die Unterstützung des Regionalmanagements an. Mit der nahen Anbindung an die Bundesautobahn A 44 sowie mit dem guten Arbeitsplatz- und Bildungsangebot sei Nordwaldeck grundsätzlich für die weitere Entwicklung gut aufgestellt. Er empfahl aber, die angestrebten Maßnahmen zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur umzuset-zen, um nicht zuletzt auch das Lebensumfeld für die heimische Bevölkerung zu verbes-sern. Holger Schach: „Alle vorliegenden Untersuchungen zeigen sehr deutlich, dass neben dem Arbeitsplatz- und dem Bildungsangebot vor allem die Qualität des Lebens- und Wohnumfeldes entscheidend ist bei der Wahl des Wohnsitzes. Dies wirkt sich in der Folge auch für die Ansiedlung von Unternehmen aus.“

Örtliche Wirtschaft einbinden
Der Wirtschaftsförderer des Landkreises Waldeck-Frankenberg, Herr Franke, bekräftigte anhand der vorliegenden Untersuchungsergebnisse, dass der Tourismus ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in der Region Nordwaldeck sei, zumal Bad Arolsen mit seinem kulturellen Schwerpunkt eine regionale Besonderheit biete. Für die touristische Entwicklung komme es nun darauf an, dass gemeinsam mit Einzelhandel sowie Gastronomie- und Beherbergungsgewerbe die Angebotsstruktur verbessert werde. Im Übrigen könne Nordwaldeck mit attraktiven Gewerbestandorten aufwarten. Dies gelte insbesondere für die Perspektiven für Diemelstadt und Volkmarsen als Top-Logistikstandorte. Dabei seien kürzere und schnellere Straßenverbindungen auch auf regionaler Ebene und für das produzierende Gewerbe vor Ort wichtig. Herr Franke begrüßte daher ausdrücklich die Planungen zu den Ortsumgehungen in Twiste, Berndorf und Dorfitter. Damit würde auch der Warenumschlagplatz der Bahn in Korbach durch eine schnellere Verbindung nach Kassel noch attraktiver.

Bad Arolsen, 25.03.2011



aktuelle Anfragen

In den beiden untenstehenden Links finden Sie Anwortschreiben auf Anfragen, die im Rahmen des Kommunalwahlkampfs beim Magistrat der Stadt Bad Arolsen eingegangen sind.



Zweckverband und Stadt steigern Qualität in Kindergärten

Nach gemeinsam gefassten Beschlüssen haben sich der Zweckverband Ev. Kindertagesstätten und die Stadt Bad Arolsen auf die Übernahme der neuen Mindestvoraussetzungen für Kindertagesstätten ab August 2011 verständigt. Diese sehen im wesentlichen die Anhebung des Personalschlüssels von derzeit
1,5 Fachkräften je Gruppe auf künftig 1,75 Fachkräfte vor sowie die teilweise Verringerung der Größen von altersübergreifenden Gruppen. In den eingruppigen Einrichtungen beträgt der Personalschlüssel 2,0 Fachkräfte.

Dies bedeutet ein qualitativ besseres Betreuungsangebot in allen 8 Kindergärten, auch wenn das Land Hessen als Gesetzgeber seiner Verpflichtung zur Kostenübernahme nach dem Konnexitätsprinzip nur teilweise nachkommt. Die jährlich entstehenden Mehrkosten von rd. 150.000 EURO werden nur zu
zwei Dritteln vom Land übernommen, das fehlende Drittel muss von Stadt und kirchlichem Zweckverband erbracht werden.

Weiter soll in der Kindertagesstätte Helsen die Öffnungszeit um 1,5 Stunden auf 7.00 – 14.00 Uhr erweitert und das Betreuungsangebot auf Kinder von 0 – 6 Jahren ausgebaut werden. Die dazu erforderlichen Genehmigungen werden derzeit eingeholt.

Magistrat und Kirche betonen, dass zwar wegen der finanziell angespannten Lage nicht voreilig mit der Umsetzung begonnen wurde, gleichwohl aber ein starkes Interesse an der Sicherung des hohen Qualitätsstandards besteht und auf dessen Fortentwicklung und Ausbau besonderer Wert gelegt wird. Die außerordentlich gute Zusammenarbeit zwischen Stadt und Kirche hat sich, mittlerweile im 12. Jahr, bestens bewährt und bisher alle Zwangslagen sowohl in finanzieller als auch in pädagogischer Hinsicht gemeistert. Beide Seiten sind sich einig, im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten mit den nun beschlossenen Veränderungen den richtigen Weg für die Zukunft der Bad Arolser Kindertageseinrichtungen beschritten zu haben.

Bad Arolsen, 22.03.2011



Strandbad Twistesee:

Magistrat hat Wirtschaftlichkeit prüfen lassen

Zu dem geplanten Strandbadprojekt teilt der Magistrat mit, dass inzwischen eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsprüfung vorliege, die von der Bauverwaltung und der Controllingabteilung der Verwaltung erstellt worden sei. Zuvor sei die Frage der Förderfähigkeit mit dem Hessischen Wirtschaftsministerium und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) abgestimmt worden.

Alternativen im Vergleich
Grundlage der Wirtschaftlichkeitsprüfung sei der Vergleich dreier Alternativen: Alternative 1: Behebung der Baumängel im Rahmen der Bauunterhaltung; geschätzte Kosten: 122 T€. Alternative 2: Erhaltung der Dachkonstruktion bei gleichzeitiger Verbesserung der Bausubstanz (u. a. Herstellung der Frostsicherheit der Sanitäranlagen und des Kioskgebäudes); geschätzte Kosten: 300 T€. Alternative 3: Grundlegende Erneuerung des Strandbadarreals (Gebäude und Freiflächen); geschätzte Kosten – je nach Planentwurf – bis zu 1,53 Mio. €. Der Anteil für die Aufwertung des Freigeländes betrage zwischen 30 und 50 % der Kosten. Darin enthalten seien auch sämtliche Planungskosten.

Nur Neugestaltung förderfähig – Eigenanteil 120.000 €
Sowohl das Wirtschaftsministerium als auch die WI-Bank hätten inzwischen grundsätzlich eine Förderung einer Neugestaltung des Strandbadarreals in Aussicht gestellt. Danach sei eine Projektförderung je zur Hälfte aus Stadtumbaumitteln und aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) vorgesehen. Der verbleibende städtische Finanzierungsanteil würde ca. 120 T€ betragen. Eine Förderung der anderen Alternativen sei ausgeschlossen worden.

Dynamische Investitionsrechnung
Die Alternativen seien in einer dynamischen Investitionsrechnung miteinander verglichen worden. In dieser Vergleichsrechnung würden neben den Investitions- bzw. Unterhaltungskosten in einer Vorschau bis zum Jahr 2035 alle relevanten betrieblichen Aufwendungen und Erträge berücksichtigt, die im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung des Strandbades stünden. Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, seien alle Positionen saldiert, abgezinst und in einem Kapitalwert zusammengefasst worden.

Neugestaltung wirtschaftlichste Lösung
Im Ergebnis würden sich bei allen Alternativen Unterdeckungen und damit Belastungen für die kommenden Haushaltsjahre ergeben, jedoch in unterschiedlicher Höhe. So weise die Alternative Bauunterhaltung eine negativen Barwert in Höhe von 244 T € aus, während die Alternative 2 eine Gesamtunterdeckung von 522 T€ zur Folge habe. Die Alternative 3 – Erneuerung des Strandbades – sei mit einer Unterdeckung von 201 T€ im Vergleich die wirtschaftlichste Variante.

Weiterer Entscheidungsprozess mit Kosten-Nutzen-Analyse
Sobald der Abschlussbericht zur Wirtschaftlichkeitsprüfung vorliege und vom Magistrat festgestellt worden sei, werde dieser zeitnah veröffentlicht und dann in einer Bürgerversammlung vorgestellt. Dabei solle dann aber auch neben der reinen betriebswirtschaftlichen Prüfung eine umfassende Kosten-Nutzen-Betrachtung erfolgen. Nach erfolgter Bürgerbeteiligung entscheide die Stadtverordnetenversammlung über die Umsetzung des Projektes.

Bad Arolsen, 16.03.2011



Förderung der Musikschule Bad Arolsen:

Magistrat erläutert Förderpolitik

Angesichts der zum Teil irreführenden Beiträge in der öffentlichen Diskussion über die Förderpraxis der Stadt Bad Arolsen erläutert der Magistrat die Grundsätze der städtischen Kultur- und Jugendförderung. Dabei macht der Magistrat deutlich, dass neben der Finanzierung der eigenen Jugendarbeit und der Unterstützung der regional tätigen Musikschule auch der Förderung der ehrenamtlichen Jugendarbeit in den Vereinen der Stadt eine besondere Bedeutung zukomme. Allerdings stehe die Stadt insbesondere bei den freiwilligen Leistungen unter einem erheblichen Konsolidierungsdruck, zumal der Landkreis seine Förderung kultureller Einrichtungen der Stadt eingestellt habe. Daher sei man bestrebt, die sich daraus ergebenen Lasten gleichmäßig zu verteilen.

Musikschule bleibt größter Zuwendungsempfänger
Der Magistrat weist aber darauf hin, dass die Musikschule auch nach der Reduzierung der jährlichen Zuschüsse um 900 € auf nunmehr 9.000 € nach wie vor der größte Zuwendungsempfänger sowohl im Bereich der Kultur- als auch der Jugendförderung bleibe. Daran wolle man festhalten, obwohl sich das Angebot der Musikschule keineswegs nur an Schülerinnen und Schüler aus Bad Arolsen richte, ohne dass sich umliegende Kommunen mit Zuschüssen an der Finanzierung beteiligten.

Magistrat sieht Leistungsangebot der Musikschule nicht gefährdet
Der Magistrat teile zudem nicht die Einschätzung der Musikschulleitung, dass aufgrund der Reduzierung des städtischen Zuschusses um 900 € tatsächlich ein substanzieller Leistungsabbau drohe. So weise der Tätigkeitsbericht 2009 des Kreismusikschulverbandes, über den auch die Musikschule Bad Arolsen finanziert werde, ein jährliches Gesamtbudget von rund 1,5 Mio. € aus, bei Personalkosten von ca. 1,3 Mio. €. Der Überschuss habe im Jahr 2009 rund 13.000 € betragen. Gemessen daran sei der Reduzierungsbetrag nicht unverhältnismäßig.

Schere gegenüber ehrenamtlicher Jugendarbeit nicht weiter öffnen
Für die Stadt sei aber neben der Förderung der Musikschule auch der Erhalt der ehrenamtlichen Jugendarbeit in den Vereinen ein gleichwertiges Ziel. In den Vereinen würden rund 2.000 Jugendliche betreut. Diese wichtige Arbeit werde mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 8 € je Jugendlichen aus städtischen Mitteln unterstützt. Im Vergleich dazu würden die rund 560 aus Bad Arolsen stammenden Schülerinnen und Schüler der Musikschule immer noch mit dem doppelten Betrag gefördert. Bei allem Verständnis für die berechtigten Belange der Musikschule müsse auch auf eine angemessen Gewichtung in der städtischen Förderpolitik geachtet werden.

Aus diesem Grunde spreche sich der Magistrat auch gegen die Forderung der Musikschule aus, angesichts des geltend gemachten Finanzbedarfs eine Umverteilung der Fördermittel in den Bereich Kultur und Jugendförderung zu Lasten anderer Angebote vorzunehmen.

Haushaltskonsolidierung konsequent fortsetzen
Die aktuelle Diskussion zur Förderung der Musikschule zeige einmal mehr, dass man bei den freiwilligen Leistungen nun an eine Belastungsgrenze angelangt sei. Daher sei es unumgänglich, den eingeschlagenen Konsolidierungskurs konsequent fortzusetzen, um wieder handlungsfähig zu werden. Der Plan hierzu liege vor, dessen wichtigste Maßnahmen nunmehr noch von der Politik auf den Weg gebracht werden müssten. Entgegen verschiedener Wortmeldungen stünden die geplanten Investitionsprojekte der Stadt hierzu nicht im Widerspruch. Mit diesen Maßnahmen strebe man vielmehr eine Verbesserung der Kostenstrukturen und damit eine Entlastung des Haushaltes an. Bei einem Verzicht auf diese Projekte würden Mittel gebunden, die dringend für andere Aufgaben benötigt würden.

Bad Arolsen, 09.03.2011



Gespräch mit Bürgerinitiative "Pro Ortsumgehung Wetterburg":

Nordwaldeck-Bürgermeister sprechen sich für Ortsumgehungsstraßen aus

Die Arbeitsgemeinschaft der Nordwaldeck-Bürgermeister hat sich in seiner letzten Sitzung mit der Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur in der Region auseinandergesetzt. Im Fokus standen dabei die seit Jahrzehnten geforderten Ortsumgehungen in Berndorf, Twiste und Wetterburg. An der Sitzungsrunde nahmen auch Vertreter der Bürgerinitiative „Pro Ortsumgehung Wetterburg“ (BI) teil, die von ihren aktuellen Aktivitäten berichteten und um weitere Unterstützung für das Projekt warben.

BI: Ortsumgehung unverzichtbar für die Entwicklung von Wetterburg
Die Vertreter der Bürgerinitiative machten dabei deutlich, dass es bei der angestrebten Ortsumgehung nicht nur um eine Entlastung der betroffenen Anwohner sondern insgesamt um eine Entwicklungsperspektive für Wetterburg gehe. In Verbindung mit den im Stadtumbau geplanten Maßnahmen vor allem im Bereich des Tourismus ermögliche die Ortsumgehung eine Wiederbelebung des Ortskerns. Nur dann habe Wetterburg eine realistische Zukunftsperspektive. Andernfalls drohe Leerstand und nachfolgend der Verfall des Gebäudebestandes vor allem im Bereich der Burgstraße.

Die Bürgerinitiative forderte dabei mit Nachdruck die Realisierung einer Gesamtlösung einschließlich einer Umlegung der K 7. Eine solche Gesamtlösung entlaste zudem auch Bad Arolsen vom überörtlichen Durchgangsverkehr und sei damit im gesamtstädtischen Interesse. Zugleich machten die Vertreter der BI deutlich, dass sie dabei eine möglichst einvernehmliche Lösung mit allen Betroffenen anstrebe.

Twiste: Abschluss des Planfeststellungsverfahrens der nächste Schritt
Bürgermeister Günter Hartmann berichtete über den aktuellen Sachstand zu den Ortsumgehungsprojekten in Twistetal. Mit dem bevorstehenden Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zur Ortsumgehung Twiste stehe eine wichtige Entscheidung an. Doch auch nach Schaffung des Baurechts müsse der Bund zunächst noch die notwendigen Finanzierungsmittel bereitstellen. Dies werde von der Gemeinde Twistetal auch weiterhin mit Nachdruck eingefordert.

Dem gegenüber sei eine Realisierung einer möglichen Ortsumgehung von Berndorf noch nicht absehbar. Da aber mit einem weiteren Zuwachs der Verkehrsbelastung auf der B 252 in den nächsten Jahren zu rechnen sei, müsse auch hier an einer Lösung gearbeitet werden.

Abschließend forderten die Bürgermeister der Nordwaldeck-Kommunen von Bund und Land eine zügige Realisierung der Projekte. Hier gehe es nicht nur um die Verbesserung der Lebensqualität der betroffenen Anwohner sondern auch um wichtige Entwicklungsperspektiven für die gesamte Region.

Bad Arolsen, 01.03.2011



Strandbad Twistesee:

Magistrat und Ausschuss prüfen Sanierungsbedarf

Der Magistrat und der Umwelt-, Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung werden am Dienstag, den 22.02.2011, im Rahmen eines Ortstermins den Sanierungsaufwand des Strandbades überprüfen. Dabei wird die Fachabteilung der Stadtverwaltung die festgestellten Baumängel darstellen und auch die inzwischen vorliegende Kostenkalkulation zur Behebung der Schäden erläutern. Zu dem für 16.00 Uhr anberaumten Termin werden auch die Ortsvorsteher der anliegenden Stadtteile eingeladen.

Weitere Alternativen werden geprüft
Als weitere Alternative zu einer einfachen Bausanierung oder einem möglichen Neubau ermittelt die Verwaltung auch die Kosten für eine Teilerneuerung des Strandbadareals mit Herstellung der Frostsicherheit. Diese Alternative sieht vor, den Kiosk energetisch zu isolieren und nur den Sanitär- und Umkleidebereich zu erneuern. Die bestehende Dachkonstruktion würde dem gegenüber lediglich saniert und bliebe er-halten. Bei dieser Alternativplanung sind keine weiteren Maßnahmen im Strandbadareal vorgesehen.

Entscheidungskriterien Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
Die Alternativplanungen sollen die Grundlage bilden für den weiteren Entscheidungsprozess. Zentrale Bedeutung soll dabei die Prüfung der Wirtschaftlichkeit einnehmen. Wie schon bei der grundlegenden Sanierung des Bürgerhauses wird zu diesem Zweck im Rahmen des Bauinvestitionscontrollings eine dynamische Investitionsrechnung erstellt, die eine objektive Bewertung der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der nachfolgenden Haushaltsjahre ermöglicht.

Bürgerversammlung geplant
Die verschiedenen Alternativen und das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung werden vor der Entscheidung in der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen einer Bürgerversammlung vorgestellt und sollen dann mit den Bürgerinnen und Bürger diskutiert werden.

Bad Arolsen, 18.02.2011



Tourismuskonzeption Nordwaldeck

Bad Arolsen, im Februar 2011



Schließung des Outbacks im Bioenergiepark:

Magistrat sieht keine Möglichkeit für Subventionen

Mit Bedauern hat der Magistrat die Kündigung des Betreibers des Veranstaltungszentrums Outback im Bioenergiepark zur Kenntnis genommen, nachdem die Zuschauerzahlen deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben waren und einige Konzerte bereits abgesagt werden mussten. Der Magistrat weist dabei die Vorwürfe einer mangelnden Unterstützung seitens der Stadt zurück.

Möglichkeiten der Bioenergiepark GmbH ausgeschöpft
Insbesondere sei die stadteigene Bioenergiepark GmbH an die Grenzen ihrer Möglichkeiten bei der Unterstützung des Projektes gegangen. So sei die Halle deutlich unter Marktpreis für ein Jahresentgelt in Höhe von 15.200 € verpachtet worden. In dem ersten Halbjahr des Pachtverhältnisses sei für die Halle sogar keine Pacht erhoben worden. Weiterhin seien für die Großkonzerte unentgeltlich zusätzliche Parkflächen bereitgestellt worden. Dies alles habe aber nicht ausgereicht, einen wirtschaftlichen Betrieb des Unternehmens sicherzustellen. Dies zeige, dass nicht die Pachtbedingungen sondern vielmehr die deutlich zu geringen Besucherzahlen, die hohen Künstlergagen sowie die hohen Betriebskosten ausschlaggebend für die Einstellung des Betriebes seien.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten habe die Bioenergiepark GmbH nicht. Sie habe im städtischen Auftrag ein enormes Infrastrukturprojekt umzusetzen und müsse dies mit einer geringen Eigenkapitalausstattung und ohne städtische Zuschüsse bewegen. Angesichts dieser wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und des Gesellschaftszwecks sei ein Dauerverlustgeschäft zur Förderung eines Wirtschaftsbetriebes mit den Pflichten einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung nicht vereinbar.

Subventionen der Stadt nicht zulässig
Überrascht zeigt sich der Magistrat auch zu den laut gewordenen Forderungen, den Betrieb des Outbacks aus städtischen Kulturmitteln zu subventionieren. Er verweist auf den dauerdefizitären Haushalt der Stadt und die Vorgaben der Finanzaufsicht, bestehende freiwillige Leistungen zurückzufahren und keine neuen freiwilligen Leistungen zu übernehmen. Dem sei die Stadt pflichtgemäß nachgekommen und habe auch im kulturellen Bereich Leistungen gekürzt. Dabei hätten mit deutlichem Abstand die von der Stadt veranstalteten Barockfestspiele den größten Einsparbeitrag leisten müssen, um weitere Kürzungen vor allem im ehrenamtlichen Bereich auf das absolut notwendigste Maß zu beschränken. Da diese Rahmenbedingungen allgemein be-kannt seien, sei es schon mehr als verwunderlich, dass nunmehr städtische Subven-tionen gefordert würden.

Investitionstätigkeit der Stadt nur nach Nachweis der Wirtschaftlichkeit
Schließlich weist der Magistrat auch Spekulationen zurück, die Stadt investiere anstelle einer Kulturförderung in fragwürdige Großprojekte. Sämtliche aktuellen größeren Investitionsvorhaben unterlägen einer strengen betriebswirtschaftlichen Prüfung, wie dies schon beim ehemaligen Grundschulgebäude und dem Bürgerhaus erfolgt sei. Solche Projekte würden nur dann umgesetzt, wenn sie einen Beitrag zur Entlastung des Haushaltes erbringen würden. Dies diene nicht zuletzt dem Ziel, perspektivisch wieder einen größeren Handlungsspielraum für den Bereich der freiwilligen Leistungen zu gewinnen.

Diesen Maßstäben habe sich auch das zuletzt häufig kritisierte Strandbadprojekt zu unterwerfen. Angesichts der festgestellten Baumängel beim Strandbad und des damit verbundenen erheblichen Unterhaltungsaufwandes sei es nicht vertretbar, auf die Suche nach wirtschaftlich besseren Alternativen zu verzichten. Der Magistrat wird zeitnah das Ergebnis dieser Wirtschaftlichkeitsprüfung vorlegen.

Bad Arolsen, 15.02.2011



Bauinvestitionscontrolling

Bad Arolsen setzt auf Nachhaltigkeit bei Investitionsentscheidungen

Der Magistrat der Stadt Bad Arolsen bereitet die im Haushaltssicherungskonzept vorgesehene Richtlinie zum Bauinvestitionscontrolling vor. Mit dem Aufbau eines Bauinvestitionscontrollings soll erreicht werden, dass Investitionsentscheidungen nur nach sorgfältiger Kosten-Nutzen-Analyse getroffen werden und die Durchführung des jeweiligen Projektes eng überwacht wird, um Budgetüberschreitungen zu begegnen. Ein Schwerpunkt des Controllings wird dabei die obligatorische Wirtschaftlichkeitsprüfung unter Einbeziehung der nachfolgenden Haushaltsjahre darstellen, wie schon bei den aktuellen Projekten Bürgerzentrum und Bürgerhaus praktiziert und öffentlich vorgestellt worden ist. Der Magistrat verweist hier auf das Beispiel der geplanten Sanierung des Bürgerhauses, die den Haushalt in den Folgejahren um rund eine halbe Million € entlasten wird.

Strandbad Twistesee: Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
Diese Maßstäbe wird der Magistrat auch bei der Entwicklung des Projektes Strandbad zugrunde legen. So soll über eine Attraktivierung des Areals nicht nur der Tourismussektor gestärkt werden, der mit einem jährlichen Umsatz von rund 30 Millionen € in Nordwaldeck einen nicht unerheblichen Wirtschaftsfaktor darstellt. Vielmehr sollen sich auch positive Effekte für den städtischen Haushalt ergeben. Entsprechende Ergebnisse der Prüfung des wirtschaftlichen Betriebes des Strandbades und möglicher Alternativen zur Sanierung wird der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegen und auch der Öffentlichkeit vorstellen. In die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird dann auch der vorangegangene Architektenwettbewerb einbezogen, der gemessen an der großen Auswahl qualitativ guter Konzepte das wirtschaftlichste Verfahren zur Entwicklung eines solche Projektes darstellt, zumal insbesondere das Preisgeld auf das nachfolgende Architektenhonorar angerechnet wird.

Charakter des Sees bleibt erhalten
Der Magistrat betont weiter, dass sich das Projekt zudem einfügen soll in den aktuellen Bestand der Einrichtungen am See sowie in die inzwischen erarbeitete Tourismuskonzeption. Diese sieht neben der Vermittlung der facettenreichen Kultur insbesondere die Betonung des natürlichen Umfeldes mit dem Twistesee als Erholungs- und Ruheraum vor. Damit wird sich auch bei einem Neubau des Strandbades der Charakter des Twistesees nicht verändern. Dabei verweist der Magistrat auch auf die erfolgreiche Anfangszeit des Twistesees. Das damals neue Strandbad – maßgeblich initiiert durch Bürgermeister a. D. Dr. Weltecke – hatte seinerzeit überregionale Aufmerksamkeit ausgelöst und war von den Gästen und der Bevölkerung sehr gut angenommen worden. Erster Stadtrat Helmut Hausmann: „An diese Entwicklung wollen wir anknüpfen.

Strandbad als Impulsprojekt
Vor allem hat der Magistrat aber die weitere Stadtentwicklung im Blick und verweist darauf, dass mit dem Strandbadprojekt verbunden sind
•die Sicherung von Arbeitsplätzen in den Bereichen Tourismus und Einzelhandel,
•Aufträge für die heimische Wirtschaft,
•die Stärkung der Steuerkraft der Stadt,
•Entwicklungsperspektiven vor allem für die angrenzenden Orte Wetterburg, Külte, Neu-Berich und Braunsen sowie
•Verbesserung des Erholungsangebotes für die heimische Bevölkerung.

Transparente Entscheidung
Der Entscheidungsprozess soll nach dem Willen des Magistrats auch weiterhin transparent gestaltet werden. Nachdem bereits das Ergebnis des Architektenwettbewerbes öffentlich vorgestellt worden ist, wird in der kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.02.2011 zunächst die Tourismuskonzeption und der aktuelle Sachstand zum Strandbadprojekt vorgestellt. Später soll dann auch eine Bürgerversammlung zu den Themen Tourismusentwicklung und Strandbad durchgeführt werden, bei der dann die Bürgerinnen und Bürger mit den Entscheidungsträgern über das Für und Wider diskutieren können. Bürgermeister van der Horst: „Die aktuellen Projekte haben gezeigt, dass gezielte Investitionen in die Infrastruktur der Stadt nicht nur wichtige Entwicklungsimpulse setzen, sondern auch den Haushalt spürbar entlasten können. Auf diese Möglichkeiten dürfen wir nicht verzichten, wenn wir die Ziele eines ausgeglichenen Haushaltes auf der einen Seite und eine nachhaltige Stadtentwicklung auf der anderen Seite erreichen wollen.“

Bad Arolsen, 21.01.2011



Überlegungen zur Aufgabe des ASV-Standortes Bad Arolsen

Nordwaldeck-Bürgermeister besorgt um Zukunft des ASV

In einer gemeinsamen Erklärung haben sich die Bürgermeister Hartmut Linnekugel (Stadt Volkmarsen), Rolf Emde (Stadt Diemelstadt), Günther Hartmann (Gemeinde Twistetal) und Jürgen van der Horst (Stadt Bad Arolsen) entschieden gegen die Überlegungen des vom Hessischen Wirtschaftsministerium beauftragten Wirtschaftsberatungsunternehmens gewandt, fünf der insgesamt zwölf hessischen Ämter für Straßenbau- und Verkehrswesen aufzugeben. Damit sei der Standort in Bad Arolsen ernsthaft gefährdet. Eine Aufgabe des Standortes würde aber nicht nur zu einem erheblichen Verlust von Arbeitsplätzen sondern insbesondere zu einem weiteren Funktionsverlust für das Mittelzentrum Bad Arolsen führen. Für die weitere positive Entwicklung der Region sei aber eine Präsenz der Straßenbauverwaltung unverzichtbar.

Bad Arolsen bereits erheblich vom Strukturwandel betroffen
Bürgermeister van der Horst verweist auf die erheblichen Einschnitte, die das Mittelzentrum Bad Arolsen in den letzten Jahren bereits erfahren habe. Schon die Aufgabe der Kasernenstandorte der Bundeswehr und der Belgischen Streitkräfte habe einen erheblichen Strukturwandel ausgelöst, den die Stadt im Wesentlichen allein habe bewältigen müssen. Nachfolgend habe die Stadt auch ihren Status als Behördenstandort mit dem Weggang der Katasterverwaltung, der Auflösung des Bundeswehrdienstleistungszentrums und mit der Auflösung des Amtsgerichtes de facto bereits verloren. Bürgermeister van der Horst: „Bei allem Verständnis für die Einsparbemühungen des Landes kann es doch nicht sein, dass sich die vollmundige Ankündigung der Landesregierung zur Stärkung von Nordhessen allein auf den Großraum Kassel beschränkt – und die dortigen Initiativen letztlich auch durch einen Rückzug des Landes aus den übrigen Regionen in Nordhessen finanziert werden.“

Fehler bei der Entscheidung zum Amtsgericht nicht wiederholen
Die Bürgermeisterkollegen aus Nordwaldeck befürchten zudem, dass sich Fehler wiederholen könnten, zu denen es offenkundig bei der Entscheidung zur Aufgabe des Amtsgerichtsstandortes gekommen war. So war das Hessische Immobilienmanagement – offensichtlich in einer Ferndiagnose – zu der Einschätzung gelangt, dass das zukünftig leer stehende Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt werden könne. Dass dieser Einschätzung der notwendige Bezug zur Realität fehle, zeigten die aktuellen Überlegungen des Hessischen Immobilienmanagements, die Polizeistation in dem Amtsgerichtsgebäude unterzubringen. Sowohl Gebäude als auch das Umfeld seien offensichtlich nicht für eine solche Nutzung geeignet. Zudem sei der Investitionsaufwand für einen Umbau völlig unverhältnismäßig und würde die angestrebten Einsparziele deutlich konterkarieren. Bürgermeister van der Horst: „Wir werden das Justizministerium nun jedes Jahr an den Leerstand und die Folgekosten erinnern. Ich hoffe, dass sich dies nicht beim ASV wiederholen wird.“

Bad Arolsen, 25.11.2010



Vorstau am Twistesee

Bauliche Umgestaltung zur Sedimenträumung und Stauraumsicherung

Der Magistrat der Stadt Bad Arolsen teilt im Einvernehmen mit dem Hessischen Wasserverband Diemel mit, dass beabsichtigt ist, zur nachhaltigen Sicherung des Stauraumes der Twistetalsperre und des Hochwasserschutzes künftig turnusgemäße Sedimenträumungen in der Vorsperre der Twistetalsperre vorzunehmen.

Seit Inbetriebnahme der Vorsperre 1974 hat sich deren Wasserfläche von 14,4 ha auf ca. 8,00 ha verringert. 1998 waren bereits 40 % des ursprünglichen Volumens verschlammt. Um eine Sedimenträumung durchführen zu können, ist die Vorsperre der Twistetalsperre baulich umzugestalten. Zu diesem Zweck wurde eine Baustraße durch die Vorsperre geplant, die die Sedimente erschließt.

Da die Twistetalsperre seit 1976 Naturschutzgebiet und seit 2009 in der NATURA 2000 als Flora-Fauna Habitat-Gebiet und Vogelschutzgebiet geführt ist, waren bei der Planung der Baustraße die naturschutzfachlichen Randgegebenheiten besonders zu beachten. Als positiver Nebeneffekt dient die Stauraumsicherung dem Erhalt der Wasserflächen und somit dem Schutzgebietsstatus.

Die geplante Baustraße verbindet die über eine Zufahrt verfügende Insel mit dem am nördlichen Ufer verlaufenden Wirtschaftsweg. Die vorhandene Zufahrt zur Insel wird im Zuge der Maßnahme verbreitert.

Die Baustraße wird 50 cm unter dem Normalwasserspiegel der Vorsperre angelegt. Sie kann somit außerhalb der Räumungsintervalle nicht betreten werden. Dadurch wird eine Störung des Vogelrast- und Brutplatzes vermieden. Die Trasse der Baustraße wurde so gewählt, dass die ökologisch wertvollen Mündungsbereiche der Twiste und des Mühlgrabens nicht beeinträchtigt werden. Durch die Anordnung quer zur Hauptfließrichtung wirkt die Baustraße als Sedimentbarriere und vermindert Sedimenteintrag in die Hauptsperre. Der Baustraßenkörper hat eine mittlere Höhe von 1,50 m und eine Länge von rund 130 m. Für die in die Vorsperre mündende Twiste und den Mühlgraben werden Durchlässe im Baustraßenkörper angelegt. Ergänzt wird die Anordnung der Baustraße in der Vorsperre durch Renaturierungsmaßnahmen im Oberlauf der Twiste, die eine mittelfristige Reduzierung des Sedimenteintrags bewirken. Die Errichtung der Baustraße ist im Winter 2010/2011 geplant. Hierzu wird der Wasserspiegel in der Vorsperre abgesenkt. Vorzugsweise soll für die Bauarbeiten eine Frostperiode genutzt werden.

Durch das Zusammenwirken von sedimentrückhaltenden Maßnahmen im Oberlauf der Twiste und die sukzessive Entschlammung der Vorsperre wird der Stauraum gesichert und der Hochwasserschutz gewährleistet.

Bad Arolsen, 18.11.2010

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