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Dorferneuerung Kohlgrund

Blick auf Kohlgrund
Blick auf Kohlgrund

Kohlgrund – Grund zum Leben

Dies ist das Motto der Dorferneuerung in Kohlgrund.

Der Ortsteil Kohlgrund wurde 2009 in das Programm der Dorferneuerung aufgenommen. Ziel des Programms ist, die Funktionalität der Gebäude und Freiflächen im Ort zu verbessern, die Dorfgemeinschaft zu stärken, eine Nutzungsintensivierung zu erzielen, die Verbesserung des Ortsbildes durch Vermeidung von Leerständen und neue Impulse für wirtschaftliche und kulturelle Eigeninitiative zu geben, um einer Abwanderung entgegen zu wirken und den Ort Kohlgrund wieder als attraktiven Lebensmittelpunkt für alle Generationen zu sichern.

Im Dorfentwicklungskonzept sind die in den nächsten Jahren geplanten kommunalen Entwicklungsmaßnahmen aufgeführt, die von den Kohlgrunder Bürgern in Arbeitsgruppen mit Unterstützung des Moderationsbüros Architekturbüro Müntinga & Puy engagiert und intensiv entwickelt und wurden.

Die erste begonnene kommunale Maßnahme ist zugleich die wichtigste für die Bürger von Kohlgrund: mit der Sanierung und funktionalen Verbesserung der Schützenhalle wird auch der Bürgertreff erweitert. Der Neubau der Feuerwehrgarage wird parallel dazu aus Mitteln des Konjunkturpakets II finanziert und ist räumlich integriert in den Gesamtkomplex. Im Lauf des Jahres 2011 soll das Projekt beendet sein.

Im Anschluss an die Baumaßnahme werden die Außenanlagen um die Schützenhalle gestaltet, in den Folgejahren stehen weitere Projekte, wie die Neuordnung der Parkanlage in der Ortsmitte, ein Themenrundweg und andere im Dorfentwicklungskonzept erarbeitete Ideen an. Bis 2017 können weitere Projekte im Rahmen der Dorferneuerung verwirklicht werden.

Der 1. Bilanzierungstermin mit der WI-Bank Hessen fand am 26. Januar 2011 statt. Bisher konnten bereits 10 Projekte im Bereich der Privaten Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von 235.000,- € und einem Zuschussanteil von 62.700,- € gefördert werden. Seit Oktober 2010 ist wieder der Fachdienst Dorf- und Regionalentwicklung beim Landkreis Waldeck-Frankenberg für die Bewilligung und Auszahlung der Anträge zuständig, Förderanträge können dort bis zum 30.06.2016 gestellt werden, für die Umsetzung hat man nach einer Bewilligung bis zu drei Jahre Zeit.

Die wichtigsten Fördervoraussetzungen:

  • das Gebäude (Wohnhaus, Stall, Scheune, Nebengebäude) befindet sich innerhalb des Fördergebiets und ist besonders erhaltenswert. Das sind z. B. Fachwerk-, Bruchstein- oder
    Ziegelsteingebäude, denkmalgeschützte Gebäude oder Bauwerke mit historischem Hintergrund
  • Die Kosten für Ihre Maßnahme belaufen sich auf mindestens 3.000,- €
  • Sie haben mit der Umsetzung noch nicht begonnen und auch noch keine Aufträge erteilt
  • Der Zuschuss beträgt 30% der förderfähigen Kosten, höchstens aber 30.000,- € pro Gebäude (Wohnhaus, Stall oder Scheune gelten dann jeweils als einzelnes Gebäude wenn sie separate
    Objekte nach dem Baurecht sind)

    Antragsberechtigt sind:
    Natürliche Personen, Vereine, Kirchen, Personengemeinschaften des privaten Rechts (GbR, GmbH)

    Der Antrag kann gestellt werden durch den/die:
    Eigentümer/-in oder Pächter/-in oder Erbbauberechtigten/ Erbbauberechtigte oder Inhaber/-in eines auf mindestens 15 Jahre abgeschlossenen Nutzungsvertrages für das jeweilige Gebäude

    Die Fördermittel werden jedes Jahr neu im Frühjahr durch das Land Hessen zugewiesen. Förderanträge sollten daher möglichst im Herbst oder Winter eines Jahres vorbereitet werden, damit sie zu Beginn des nachfolgenden Jahres vollständig beim Fachdienst Dorf- und Regionalentwicklung vorgelegt werden können.

    Für Rückfragen stehen Ihnen die nachfolgenden Ansprechpartner gern zur Verfügung:

    Beratungsbüro:
    Architekturbüro Müntinga & Puy
    Mannelstraße 9
    34454 Bad Arolsen
    Frau Scheele / Herr Kiefer
    Tel. 05691 / 6281-0
    Fax: 05691/6281-28
    architekt@muentinga.de

    Dorferneueungsbehörde:
    Landkreises Waldeck-Frankenberg
    Fachdienst Dorf- und Regionalentwicklung
    Auf Lülingskreuz 60
    34497 Korbach
    Frau Göbel
    Tel.: 05631 / 954-849
    Fax: 05631 / 954- 820
    sigrid.goebel@landkreis-waldeck-frankenberg.de

    Stadtverwaltung:
    Stadt Bad Arolsen
    Bau- und Liegenschaftsabteilung
    Große Allee 26
    34454 Bad Arolsen
    Frau Gottmann
    Tel.: 05691 / 801-163
    Fax: 05691 / 892 872
    sabine.gottmann@bad-arolsen.de

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