Windenergiepark im Stadtwald Mengeringhausen
Die internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zum Klimaschutz durch effiziente Energienutzung und den Ausbau Erneuerbarer Energien lassen sich nur erfüllen, wenn auf allen Ebenen des Gemeinwesens verstärkte Anstrengungen unternommen werden, also auch in den Kommunen. Der Magistrat der Stadt Bad Arolsen hat sich deshalb auf den Weg gemacht, seinen Beitrag zum Erreichen dieser Ziele zu leisten und die kommunalen Potenziale zur Windenergie zu prüfen. Unter den erneuerbaren Energieträgern stellt die Windenergienutzung die effizienteste und wirtschaftlichste Technologie dar. Sie verbindet den geringsten Flächenverbrauch mit den niedrigsten Stromerzeugungskosten und nimmt mit 45 Prozent den größten Anteil an der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen in Deutschland ein.
Bundesweit treffen Windkraftanlagen auf große Akzeptanz, wie Umfragen belegen. Bis 2007 konnte man in Deutschland dank der Windkraft bereits 34 Millionen Tonnen klimaschädliches Kohlendioxid einsparen. Bad Arolsen könnte durch den geplanten Windpark einen deutlichen Beitrag leisten: Rund 64 000 Tonnen CO2 ließen sich durch die Nutzung der Windkraft aus Bad Arolsen vermeiden. Neben Klimaschutzvorteilen bringt der Bau von Windkraftanlagen auf städtischen Grundstücken auch gute Perspektiven für die Gestaltung der städtischen Finanzen und die wirtschaftliche Wertschöpfung vor Ort mit sich. Diese Chancen, die nicht zuletzt der besonderen Situation in unserem Land zu verdanken sind, sollten genutzt werden – und das mit bestem Gewissen: Als erste führende Industrienation, die sich der Energiewende stellt, nimmt Deutschland weltweit eine Vorreiterrolle ein. Grundlage dafür ist das „Erneuerbare Energiengesetz“ (EEG), auf dem auch die Planungen in Bad Arolsen fußen. Das EEG ist das weltweit effektivste Instrument zum Ausbau der Erneuerbaren Energie und hat inzwischen zahlreiche Nachahmer in Gesetzen anderer Staaten gefunden.
Bereits im Herbst 2008 hat es sich die Verwaltung der Stadt Bad Arolsen zur Aufgabe gemacht, die Potenziale für Windkraftanlagen auf kommunalen Grund zu sondieren. Daher wurden im November 2008 die Planungsoptionen öffentlich gemacht und es erfolgten Beratungen in den Gremien der Stadt und im Ortsbeirat. Im Zuge eines Ausschreibungsverfahrens wurde schließlich die Fa. wpd think energy GmbH & Co. KG als geeigneter Planer und Investor für das Vorhaben ausgewählt. Die Überlegungen sind dahingehend, dass geprüft wird, ob es möglich ist, 15 Windkraftanlagen im Stadtwald Mengeringhausen zu errichten.
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 06.05.2010 einen Beschluss gefasst, dass ein Abweichungsantrag zur Ausweisung einer Windvorrangfläche für den Stadtwald Mengeringhausen zu stellen ist. Ergänzend dazu hat eine Bürgerversammlung (§ 8a Hessische Gemeindeordnung) am 31.05.2010 in der Stadthalle Mengeringhausen stattgefunden. Bei der sich alle Bürgerinnen und Bürger umfassend über die verschiedenen Gesichtspunkte des Projekts und das Für und Wider informieren konnten.
Die Bürgerinitative „Gegen Windkraftanlagen im Stadtwald Mengeringhausen“ hat sodann ein Bürgerbegehren eingereicht. In Folge dessen hat am 07.11.2010 ein Bürgerentscheid stattgefunden, bei dem alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen waren abzustimmen, ob der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, dass ein Abweichungsantrag zur Ausweisung einer Windvorrangfläche für den Stadtwald Mengeringhausen gestellt wird aufgehoben werden soll.
Stimmberechtigt waren insgesamt 12.932 Personen – abgegeben wurden 5.573 gültige Stimmen, die sich aufteilen in 3.154 Ja-Stimmen und sich somit für die Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung ausgesprochen haben, sowie 2.419 Nein-Stimmen von Personen, die sich gegen die Aufhebung des Beschlusses wenden. Gemäß § 8b (6) Hessische Gemeindeordnung (HGO) ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens fünfundzwanzig vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt. Diese Mindestvoraussetzungen ist jedoch nicht erfüllt worden, sodass dementsprechend der Beschluss nicht automatisch durch den Bürgerentscheid aufgehoben wurde.
Daher hat die Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2010 das Ergebnis des Bürgerentscheids vom 07.11.2010 zur Kenntnis genommen und ist nach Abwägung des aktuellen Sachverhalts und dem Für und Wider mehrheitlich zu dem Entschluss gekommen, einen Abweichungsantrag zur Ausweisung einer Windvorrangfläche im Stadtwald Mengeringhausen zu stellen und somit an dem bestehenden Beschluss festzuhalten.
Die Verwaltung hat sodann die Planungen weiter vorangetrieben und den Antrag beim Regierungspräsidium gestellt.
Im Frühjahr 2011 sind durch das Urteil vom 17.03.2011 des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs Kassel die Festsetzungen des Raumordnungsplanes Nordhessen zum Bilden von Windvorrangflächen aufgehoben worden. Das bedeutet, Windenergieanlagen können als privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich zugelassen werden.
Im gesamten Stadtgebiet sind verschiedene Windenergieprojekte geplant – neben dem Windenergiepark im Stadtwald Mengeringhausen auch in Landau, Massenhausen und Kohlgrund. Aufgabe der politischen Gremien ist es daher zu entscheiden, ob sie von der eigenen Planungshoheit Gebrauch machen, um den Neubau von Windenergieanlagen auf so genannte Vorrangflächen zu konzentrieren und damit zu regulieren, oder aber ob die Stadt die weitere Entwicklung dem freien Spiel der Kräfte überlässt. Der Magistrat hat mit den Fraktionen, dem Umwelt-, Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss und dem Haupt- und Finanzausschuss entschieden, dass keine stadtweite Planung vorgenommen werden soll und somit der Flächennutzungsplan für den Bereich des Stadtwaldes in Mengeringhausen zu ändern ist und die entsprechenden Schritte einzuleiten sind, um in dem Gebiet einen Windpark realisieren zu können.
Nachfolgend haben Sie die Gelegenheit, sich über den aktuellen Stand zum Projekt Windpark im Stadtwald Mengeringhausen zu informieren. Die einzelnen Verfahrensschritte zur Änderung des Flächennutzungsplans dür den Stadtwald Mengeringhausen folgen dem allgemeinen Verfahren für die Bauleitplanung. An dieser Stelle finden Sie alle relevanten Informationen entsprechend dem Verfahrenfortschritt in zeitlicher Reihenfolge.
Januar 2012: Offenlegung
Gemäß dem Ablaufschema findet vom 02.01. bis zum 03.02.2012 die Offenlegung der “19. Änderung des Flächennutzungsplanes 1996 der Stadt Bad Arolsen, Gemarkung Mengeringhausen, Stadtwald” statt. Die Unterlagen können im Rathaus Bad Arolsen während der regulären Öffnungszeiten in der Bau- und Liegenschaftsabteilung eingesehen werden.
Dezember 2012: Frühzeitige Bürgerbeteiligung und gleichzeitige frühzeitige Behördenbeteiligung
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 15.12.2011 den Vorentwurf und die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung beschlossen.
Diese erfolgt nun im Januar 2012. Die Planunterlagen und die Begründung ist in den nachfolgenden Dateien dargestellt.
19. Änderung FNP Mengeringhausen, Vorentwurf
19. Änderung FNP Mengeringhausen, Vorentwurf, Begründung
Visualisierungen
Dezember 2011: Abwägung der Stellungnahmen und Präsentation im UPSA und HFA am 06. und 07. Dezember 2011
Das Projekt wurde am 06. Dezember im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (UPSA) sowie am 07. Dezember im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) vorgestellt. Nachfolgend haben Sie die Gelegenheit, die dort vorgestellte Präsentation sowie die Abwägungen zu den vorgebrachten Stellungnahmen durch Bürger und der Träger Öffentlicher Belange einzusehen.
Präsentation UPSA und HFA
Abwägung Stellungnahmen Bürgergespräch
Abwägung Stellungnahmen frühzeitige Behördenbeteiligung
September 2011: Frühzeitige Bürgerbeteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplans
Am 26.09.2011 hat die frühzeitige Bürgerbeteiligung stattgefunden. Nachfolgend haben Sie Gelegenheit, die dort vorgestellte Präsentation dieses Termins einzusehen.
Präsentation Bürgerbeteiligung 26.09.2011
August 2011: Frühzeitige Behördenbeteiligung (Scoping) zur Änderung des Flächennutzungsplans
Am 25.08.2011 hat die frühzeitige Behördenbeteiligung, der so genannte Scopingtermin stattgefunden. Nachfolgend haben Sie Gelegenheit, die dort vorgestellte Präsentation sowie das Protokoll dieses Termins einzusehen.
Präsentation 19. Änderung Flächennutzungsplan (Planungsbüros PLN, 2011)
Protokoll frühzeitige Behördenbeteiligung (Scoping) zur Änderung des Flächennutzungsplans (25.08.2011)
August 2011: Stellungnahmen zur frühzeitigen Behördenbeteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Nachfolgend haben Sie Gelegenheit die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange einzusehen.
Februar 2011: Stellungnahmen im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens
Stellungnahme der Bürgerinitiative
Stellungnahme des NABU (Dezember 2010)
Oktober 2010: Infobroschüre
Ende Oktober 2010 ist eine Informationsbroschüre “Blickpunkt Windpark” erstellt worden, die das Projekt beschreibt und die Planungen und Hintergründe aufzeigt. Nachfolgend können Sie die Informationsbroschüre anschauen.
Informationsbroschüre zum Windpark in Mengeringhausen - Oktober 2010
Juli 2009: Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Arolsen
19. Änderung des Flächennutzungsplanes 1996 der Stadt Bad Arolsen,
Gemarkung Mengeringhausen „Stadtwald“
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 09.07.2009 die Aufstellung der 19. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Arolsen beschlossen. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Ziel der Planung ist die Ausweisung von Sonderbauflächen „Windenergie“, um die Möglichkeit zu schaffen, Windkraftanlagen im Stadtwald von Mengeringhausen errichten zu können.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll den Bürgern die frühzeitige Beteiligung an der Bauleitplanung ermöglicht werden. Die Planung wird in einer Sondersprechstunde vorgestellt. Allen Interessierten und insbesondere den von der Planung Betroffenen wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Darüber hinaus werden die Planunterlagen im Verlauf des Verfahrens auch öffentlich ausliegen. Die Bekanntmachung darüber erfolgt zu gegebener Zeit.
Die allgemeinen Ziele und der Zweck der Planung sollen in einer Sondersprechstunde
am Montag, 26. September 2011, um 17.00 Uhr im Gemeinschaftsraum der Stadthalle Mengeringhausen erläutert und bekannt gemacht werden.

