Erschließungsbeitrag ist eine vom Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten zu entrichtende Kommunalabgabe, mit der die Kommune die (erstmalige) Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstücks, finanziert.
Erschließungsbeitrag Erschließungsbeitragserhebung
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- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen