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Absetzung Schmutzwassergebühren

Details

Werden gebührenpflichtige Wassermengen nicht als Abwasser der Kanalisation zugeführt, bleiben sie auf Antrag des Gebührenpflichtigen bei der Bemessung der Schmutzwassergebühren unberücksichtigt.

Beispiele:

  • Wasserverluste durch Verdunstung bei Produktionsabläufen (Beispiel: Kühlwasser)

  • Wasserverluste bei der Nahrungsmittelproduktion

  • Haftwasser bei Waschstraßen

  • Verdunstungen bei Schwimmbädern

Begriffe im Kontext

Absetzung Schmutzwasser, Absetzung Abwasser, Kanalgebühren