Absetzung Schmutzwassergebühren
Details
Werden gebührenpflichtige Wassermengen nicht als Abwasser der Kanalisation zugeführt, bleiben sie auf Antrag des Gebührenpflichtigen bei der Bemessung der Schmutzwassergebühren unberücksichtigt.
Beispiele:
Wasserverluste durch Verdunstung bei Produktionsabläufen (Beispiel: Kühlwasser)
Wasserverluste bei der Nahrungsmittelproduktion
Haftwasser bei Waschstraßen
Verdunstungen bei Schwimmbädern