Der Grundstückseigentümer kann sich auf Antrag von dem Zwang, eine Biotonne auf dem anschlusspflichtigen Grundstück aufstellen zu lassen, befreien lassen.
Nach der Antragstellung wird mit dem Grundstückseigentümer ein Ortstermin vereinbart, bei dem das Vorhandensein der Befreiungsvoraussetzungen kontrolliert wird. Bei Anträgen für landwirtschaftliche Betriebe entfällt der Ortstermin.
Werden die Befreiungsvoraussetzungen erfüllt, wird dann der Befreiungsbescheid befristet auf 3 Jahre – unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs – erteilt.
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen