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Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.bad-arolsen.de/ veröffentlichte Webseite der Stadt Bad Arolsen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten, Webanwendungen und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik vom 16. September 2019 (BITV HE) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der ekom21 - KGRZ Hessen durchgeführten vereinfachten Überprüfung im Zeitraum vom 29.01.2026 bis 03.02.2026.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Webanwendung mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barrierefreiheit von Dokumenten
Unsere Dokumente, insbesondere PDFs, sind noch nicht barrierefrei. In den Dokumenten können Probleme mit Farbkontrasten, bei der Zugänglichkeit für assistive Technologien sowie weitere Probleme auftreten.
Alternativtexte
Einige Bilder unserer Webseite besitzen noch keinen Alternativtext. Das bedeutet, dass für assistive Technologien, z. B. Screenreader, die Bilder noch nicht zugänglich sind. Bei einzelnen Bildern sind die Alternativtexte sehr ausführlich, was zu Irritationen führen kann.
Zugänglichkeit von einzelnen Inhaltselementen für assistive Technologien
Die Zugänglichkeit von einzelnen Inhalten kann für Nutzende assistiver Technologien eingeschränkt sein oder die Nutzung anders erfolgen als erwartet. Dies hängt damit zusammen, dass Inhalte, die optisch eine Liste sind, nicht als Liste programmiert sind. Als Nutzerin oder Nutzer sollten Sie dennoch alle Informationen erhalten.
Weiterhin kann es auf einzelnen Seiten leere Absätze geben. Dies stört ggf. den Lesefluss von Screenreader-Nutzenden.
Überschriften
Die Überschriften sind in der Regel alle gekennzeichnet, sodass sie auch für assistive Technologien zugänglich sind. Bei einzelnen Seiten kann jedoch die Struktur irritieren, weil es bspw. mehrere Hauptüberschriften gibt.
Farben und Kontraste
- Beschreibung: Vereinzelt verwenden wir Farben bzw. Farbkombinationen, die die gesetzlichen Kontrastanforderungen nicht erfüllen. Hierdurch kann es vorkommen, dass Text schwer lesbar ist oder bspw. Buttons schlecht zu erkennen sind. Insbesondere beim Hauptmenü kann es in Kombination mit manchen Bildern dazu kommen, dass die Menüpunkte schwer lesbar sind.
- Barrierefreie Alternative: Wenn Ihnen die Nutzung des Hauptmenüs aufgrund der geringen Farbkontraste Probleme bereitet, nutzen Sie gerne unsere Suche.
Sich bewegende Inhalte
Auf einigen Seiten finden Sie im oberen Bereich ein Bild. Dieses bewegt sich für ca. 40 Sekunden langsam. Diese Bewegung können Sie manuell nicht stoppen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06.02.2026 erstellt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde aufgrund der oben genannten Testung nach dem Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a erstellt.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktstelle an:
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Keine Mitarbeitende gefunden.
Gerne können Sie uns Barrieren auch direkt über das „Barriere melden“-Formular mitteilen.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf der Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
