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Wasserschutzgebiete
Ausweisung von Wasserschutzgebieten durch das Regierungspräsidium Kassel
In Hessen werden Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete zum Schutz des Grundwassers und der Wasserversorgung ausgewiesen, in denen Handlungen und Nutzungen vorsorglich verboten bzw. eingeschränkt sind.
Ein Wasserschutzgebiet umfasst grundsätzlich das gesamte Einzugsgebiet einer Wassergewinnungsanlage.
Schutzzonen der Wasserschutzgebiete:
- Zone I : Fassungsbereich
- Zone II: engere Schutzzone
- Zone III: weitere Schutzzone
Durch Rechtsverordnung des für den Bereich der Stadt Bad Arolsen zuständigen Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Umweltschutz (Dez.31.1 Grundwasserschutz, Wasserversorgung) wird ein Wasserschutzgebiet festgesetzt bzw. aufgehoben.
- Übersichtsplan Aufgehobenes Trinkwasserschutzgebiet Volkhardinghausen (PDF)
- Verordnung zur Aufhebung der "Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage im Stadtteil Volkhardinghausen vom 14.03.2019. Die Aufhebungsverordnung des Regierungspräsidium Kassel wurde am 08.04.2019 im Staatsanzeiger Nr. 15 veröffentlicht und ist seit 09.04.2019 in Kraft. (PDF)
