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Freiflächen-Photovoltaik (FFPV)

29.06.2023

Die Stadt Bad Arolsen hat eine Potenzialflächen-Analyse beauftragt, in der mögliche Flächen für die Erzeugung von Solarenergie identifiziert wurden.

Freiflächenphotovoltaik - Potenzialflächenanalyse Bad Arolsen

Vor dem Hintergrund der aktuellen Klima- und Energieentwicklungen gewinnt diese Art der Stromerzeugung stark an Bedeutung, dies zeigen auch steigende Anfragezahlen potenzieller Interessenten und Betreiber. Da derartige Anlagen nicht im Sinne des § 35 BauGB als privilegiert im Außengebiet eingestuft werden - im Gegensatz z.B. zu Windkraftanlagen - ist die Errichtung von FFPV über die örtliche Bauleitplanung der Gemeinden zu steuern, wobei auch andere Interessen der Gemeinden zu berücksichtigen und abzuwägen sind.

Im Herbst 2022 wurde das Büro für Ingenieurbiologie und Landschaftsplanung (BIL) aus Witzenhausen mit der Erstellung einer Potenzialflächenanalyse zur Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPV) beauftragt. Damit greift die Stadt Bad Arolsen bereits im Vorfeld die verbindliche Zielvorgabe in der bevorstehenden Neuaufstellung des Regionalplans Nordhessen auf, wonach künftig jede Kommune 1-2% der Gemeindefläche für FFPV zur Verfügung stellen soll. Ziel der Stadt Bad Arolsen ist es, diesen anvisierten Wert nicht zu überschreiten und eine geordnete und rechtssichere städtebauliche Entwicklung von FFPV im Außenbereich zu gewährleisten.

Die Analyse beruht auf einem pragmatischen Ausschlussprinzip von Potentialflächen: Dabei werden sowohl gesetzlich festgeschriebene Ausschlusskriterien (Wald, Siedlung, Naturschutz) als auch individuell von der Kommune festgelegte Negativ-, Abwägungs- und Positivkriterien angewendet. Diese sind u. a. die Obergrenze der Ertragsmesszahl (EMZ), die prozentuale Flächenbereitstellung des Gemeindegebietes, der Mindestabstand zur Wohnbebauung sowie die minimale Anlagengröße.

Alle potenziellen Flächen wurden vor Ort in Augenschein genommen und ergänzend hinsichtlich der Aspekte Sichtbeziehung (z. B. Landschaftsbild, exponierte Lagen, …), Denkmalschutz (z. B. Naturdenkmale, geschützte Siedlungsbereiche), touristisch wertvolle Bereiche (z. B. Aussichtspunkte, Landschaftsräume, …), ökologisch wertvolle Bereiche (Flora + Fauna), und klimatisch bedeutende Bereiche (z. B. Kaltluftschneisen, …) bewertet.

Ob auf einer potenziellen Fläche tatsächlich eine solche Energiegewinnungsanlage entstehen kann, entscheidet jedoch in jedem einzelnen Antragsfall die Stadt. In diesem Fall ist seitens des Investors ein Genehmigungsprozess in Form einer Bauleitplanung (Bebauungsplan) anzustoßen, der die rechtlichen Grundlagen zum Bau einer solchen Anlage sichert. Damit behält die Stadt stets das letzte Wort, ob und wenn ja, wie viel Photovoltaik sie an einem Standort akzeptiert.

Im Ergebnis liegen nun eine textliche Begründung und ein zugehöriges Kartenwerk vor, welches die Vorstellungen der Stadt Bad Arolsen für einen geordneten Ausbau von Photovoltaikanlagen im nicht beplanten Außenbereich wiederspiegelt.

Kontakt Stadt Bad Arolsen: Dirk Homberger, 05691 / 801-168 

DOWNLOADS - Folgende Unterlagen stehen zur Verfügung:





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