Baugenehmigung: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Errichtung von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 - 3 (das heißt, der Rohfußboden der Aufenthaltsräume liegt höchstens 7 m über der Geländeoberfläche), Wohngebäuden bis zur Hochhausgrenze (der Rohfußboden der Aufenthaltsräume liegt höchstens 22 m über der Gebäudeoberfläche) sowie Nebengebäuden/Nebenanlagen für diese Gebäude, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, bedarf keiner Baugenehmigung, wenn

    • das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht
    • keine Ausnahmen oder Befreiungen erforderlich sind,
    • keine bauordnungsrechtlichen Abweichungen erforderlich sind,
    • die Gemeinde der Bauherrschaft bestätigt hat, dass die Erschließung gesichert ist,
    • der Bauherr eine Entwurfsverfasserin / einen Entwurfsverfasser i. S. des § 57 der Hessischen Bauordnung ( HBO) bestellt hat,
    • die Nachweise über die Standsicherheit von einer/m Nachweisberechtigten erstellt sind und
    • die Nachweise über den Schall- und Wärmeschutz von einer/m Nachweisberechtigten erstellt sind.

    Anstelle eines Bauantrags ist in diesen o. a. Fällen lediglich erforderlich, dass der Bauherr im Wesentlichen den Entwurf, ausgenommen die bautechnischen Nachweise, einreicht. Nähere Angaben hierzu enthält der Bauvorlagenerlass. Die bautechnischen Nachweise müssen vor Ausführung der jeweiligen Bauabschnitte vorliegen. Da keine Baugenehmigung erteilt wird, trägt die Bauherrschaft allein die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen, die sein Bauvorhaben erfüllen muss. Die Bauherrschaft kann jedoch verlangen, dass für o. a. Baumaßnahmen ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.
    Detaillierte Ausführungen/Anforderungen zur Genehmigungsfreiheit finden Sie unter § 64 HBO.

    Kleinere, unbedeutendere bauliche Anlagen, die in der Anlage zu § 63 HBO aufgeführt sind, bedürfen unter bestimmten Voraussetzungen keiner Baugenehmigung.
     

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Arolsen

    Die Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen ist gemäß Hessischer Bauordnung (HBO) nach unterschiedlichen Verfahren zu beantragen. Die Baugenehmigungsbehörde ist der Landkreis Waldeck-Frankenberg in Korbach, einige Vorhaben sind nur bei der Gemeinde anzuzeigen.

    Zur Vorklärung des geplanten Bauvorhabens bringen Sie bitte aussagefähige Unterlagen (z. B. Entwurfszeichnungen) mit.


    Baugenehmigungsfreie Vorhaben

    Baugenehmigungsfreie Vorhaben gemäß § 63 Hessische Bauordnung (HBO) sind bei einem Vorbehalt der Gemeinde schriftlich mit den erforderlichen Bauvorlagen anzuzeigen.



  • Voraussetzungen

    Die notwendigen Unterlagen werden bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung und gleichzeitig bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Die hierfür erforderlichen Formulare sowie weitere Auskünfte, Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unter "Bauen und Wohnen"


    Die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden werden von allen Landkreisen, Kreisfreien und Sonderstatusstädten wahrgenommen.

    • Bauen und Wohnen

      (Hessisches Ministerium für Wirtschaft,Energie,Verkehr und Landesentwicklung)

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Mit dem Bau darf einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen bei der Gemeinde begonnen werden.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder die Bauaufsichtsbehörde.

Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Arolsen

Bauantrag / Bauvoranfrage

Genehmigungsbehörde für Bauvorhaben ist der Landkreis Waldeck-Frankenberg, Fachdienst Bauen, Südring 2, 34497 Korbach.

Formular Bauantrag § 69 HBO / Bauvoranfrage § 76 HBO (PDF)


Genehmigungsfreistellung

Die erforderlichen Bauvorlagen für Vorhaben nach der Genehmigungsfreistellung (§ 64 HBO) sind der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis Waldeck-Frankenberg, Südring 2, 34497 Korbach) vorzulegen.

Formular Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben § 64 HBO (PDF)

Für den geplanten Bau von Garagen oder Carports bitten wir um Beachtung der Hinweise des Landkreises Waldeck-Frankenberg:

Merkblatt zur Errichtung von Garagen und Carports (PDF)


Antrag auf Abweichung

Sind bei baugenehmigungsfreien Vorhaben Ausnahmen oder Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplanes notwendig
ODER
Abweichungen von Satzungen (z. B. Gestaltungssatzung), so sind entsprechende Anträge bei der Gemeinde vorzulegen. 

Werden bei anderen Genehmigungsverfahren Anträge auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung erforderlich, sind diese an die zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Fachdienst Bauen in Korbach zu richten.

Formular Antrag auf Abweichung / Befreiung § 73 HBO (PDF)


Grundstücksteilung

Anträge auf Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden kann, sind an die Bauaufsicht (Landkreis Waldeck-Frankenberg, Südring 2, 34497 Korbach) zu stellen.

Formular Antrag für Teilungsgenehmigung § 7 HBO (PDF)

Zuständige Abteilungen