- Rathaus & Politik
- Leben & Wohnen
- Stadtentwicklung & Wirtschaft
- Tourismus
Hundesteuer - Hund anmelden
Anmeldung eines Hundes
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad ArolsenSie können Ihren Hund über folgende Online-Dienstleistung anmelden:
Sofern Sie über keine E-Mail-Adresse verfügen, können Sie Ihren Hund auch persönlich durch Vorsprache oder schriftlich im Fachdienst Finanzen anmelden.
Das Formular steht hier zum Download bereit:
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.
Voraussetzungen
Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.
Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,- wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
- bei Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad ArolsenSteuertermine sind der 15.02., 15.05., 15.08., und 15.11. jeden Jahres. Die erteilten Bescheide sind bis zum Erhalt eines neuen Bescheides gültig.
Jährliche Steuer
- für den ersten Hund: 60,00 €
- für den zweiten Hund: 96,00 €
- für jeden dritten und jeden weiteren Hund: 120,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.
Rechtsgrundlage
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad ArolsenHundesteuersatzung zum Download:
Was sollte ich noch wissen?
Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.
Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.
Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.