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Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
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Leistungsbeschreibung
Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad ArolsenDie Spielapparatesteuer wird als örtliche Aufwandsteuer für die Benutzung von öffentlich zugänglichen Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten erhoben.
Bemessungsgrundlagen ist bei Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit die elektronisch gezählte Bruttokasse. In den Fällen, in denen die Bruttokasse nicht nachgewiesen wird, gelten die nach der Spielapparatesteuersatzung genannten Höchstbeträge als Festbeträge.
Steuerschuldner ist der Veranstalter.
Als Veranstalter gilt der Halter der Spielapparate (Eigentümer bzw. derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen ist).
Der Veranstalter ist verpflichtet, Beginn und Ende der Veranstaltung sowie die für die Besteuerung maßgeblichen Tatbestände unverzüglich dem Magistrat der StadtBad Arolsen anzuzeigen.Zuständige Stelle
Steueramt der Kommune
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad ArolsenSpielapparatesteuersatzung:
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.