Gehwegschäden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Spezielle Hinweise für Stadt Bad Arolsen

    Bei Mitteilungen von Straßenschäden oder anderen Schäden im öffentlichen Verkehrsraum bitte Straßenbezeichnung und ggf. nähere Bezeichnung wie z.B. Hausnummer oder Gebäudebezeichnung oder Kreuzung angeben.

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende