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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen beispielsweise keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen. Ihr Wohnsitz oder der ihrer Firma muss daher die Stadt Bad Arolsen sein.
Welche Gebühren fallen an?
Die Bescheinigung wird gegen eine Verwaltungsgebühr von 15,00 € von der Stadtkasse ausgestellt.