Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen beispielsweise keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen. Ihr Wohnsitz oder der ihrer Firma muss daher die Stadt Bad Arolsen sein.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Bescheinigung wird gegen eine Verwaltungsgebühr von 15,00 € von der Stadtkasse ausgestellt.


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