- Rathaus & Politik
- Leben & Wohnen
- Stadtentwicklung & Wirtschaft
- Tourismus
Aufbruchgenehmigung
Leistungsbeschreibung
Für jede Art von Aufgrabungen, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen oder nur tangieren (wie zum Beispiel den Neubau einer Grundstückseinfriedung) ist eine Aufbruchgenehmigung zu beantragen. Eine Aufbruchgenehmigung bedarf gleichzeitig einer verkehrsbehördlichen Genehmigung, die in Verbindung mit dem Antrag auf Aufbruchgenehmigung gestellt wird.
Anträge / Formulare