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Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Welche Gebühren fallen an?
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad ArolsenGebührenordnung zur Friedhofssatzung 2023:
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad ArolsenFriedhofssatzung 2023:
Kurztext
- Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung
- Antrag durch Nutzungsberechtigten
- Zuständigkeit: Friedhofsverwaltung
Typisierung
5Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.