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Hundesteuer - Hund abmelden
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad ArolsenNutzen Sie zur Abmeldung Ihres Hundes den Online-Dienst:
Sofern Sie über keine E-Mail-Adresse verfügen, können Sie Ihren Hund auch persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Das Formular steht Ihnen hier zum Download bereit:
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Hundesteuermarke
- bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Welche Gebühren fallen an?
In der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.
Rechtsgrundlage
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Was sollte ich noch wissen?
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Bemerkungen
Typisierung
5Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes