Bei der Denkmalliste handelt es sich um eine vorläufige Aufstellung der Kulturdenkmäler und Gesamtanlagen gemäß §2 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes. Die Liste hat vorläufigen Charakter bis zur Erstellung einer Denkmaltopographie durch das Landesamt für Denkmalpflege.
Aufgrund einer Erhebung im Jahre 1986 wurden alle Denkmäler in Bad Arolsen inventarisiert. Diese daraus entstandene Denkmalliste wird seitdem laufend fortgeführt. In der Kernstadt und den Stadtteilen gibt es mittlerweile nahezu 500 Denkmäler.
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