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Lärmaktionsplan

Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Die zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Kassel ist das Regierungspräsidium Kassel.

Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrs-straßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Lärmaktionsplanung aktuell

Inkrafttreten des Lärmaktionsplanes Hessen (3. Runde) für den Regierungsbezirk Kassel, Teilpläne Ballungsraum Kassel und Landkreise ab dem 04. Mai 2020

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Kontakt und Information

Regierungspräsidium Kassel

Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel

+49 561 106-0
Fax: +49 561 106-1611

poststelle@rpks.hessen.de

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