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Winterdienst

06.01.2026

Pressemitteilung zum Thema Winterdienst

Pressemitteilung

Der Winterdienst der Stadt Bad Arolsen ist tatkräftig im Einsatz, um die Sicherheit auf den Straßen und Plätzen zu gewährleisten. Aber auch Grundstückseigentümer und Besitzer sind in der Zeit von 7 bis 20 Uhr verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken von Schnee zu räumen.

Bei Schnee- und Eisglätte müssen die Gehwege so rechtzeitig bestreut werden, dass Gefahren für Fußgänger gar nicht erst entstehen können. Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden.

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer, wie aktuell 2026, sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke verpflichtet.

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