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Wasserschutzgebiete

Ausweisung von Wasserschutzgebieten durch das Regierungspräsidium Kassel

In Hessen werden Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete zum Schutz des Grundwassers und der Wasserversorgung ausgewiesen, in denen Handlungen und Nutzungen vorsorglich verboten bzw. eingeschränkt sind. 
Ein Wasserschutzgebiet umfasst grundsätzlich das gesamte Einzugsgebiet einer Wassergewinnungsanlage. 

Schutzzonen der Wasserschutzgebiete

  • Zone I : Fassungsbereich
  • Zone II: engere Schutzzone 
  • Zone III: weitere Schutzzone

Durch Rechtsverordnung des für den Bereich der Stadt Bad Arolsen zuständigen Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Umweltschutz (Dez.31.1 Grundwasserschutz, Wasserversorgung) wird ein Wasserschutzgebiet festgesetzt bzw. aufgehoben. 

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Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen

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