Steuergegenstand ist der Grundbesitz in Bad Arolsen im Sinne des Bewertungsgesetzes. Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt Korbach-Frankenberg festgestellte Einheitswert.
Grundsteuerveranlagung Eigentümerwechsel
Details ansehenStadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen