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Rundfunkbeitragsbefreiung

Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung von der Rundfunkgebührenpflicht können Sie bei uns stellen. Sie müssen dafür gewisse Voraussetzungen erfüllen, z.B. ALG II oder Grundsicherung erhalten oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" besitzen. Aber auch andere Voraussetzungen können den Tatbestand erfüllen.  

Für weitere Fragen stehen Ihnen die zuständigen Sachbearbeiter zur Verfügung.

Amt / Bereich
Fachbereich III - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Straße
Große Allee 26
Ort
34454 Bad Arolsen
Abteilung
Bürger-Service
Gebäude
Bürger- und Touristikservice, 1. Obergeschoss
Straße
Große Allee 24
Ort
34454 Bad Arolsen
Montag:08.00–17.00 Uhr
Dienstag:08.00–17.00 Uhr
Mittwoch:08.00–12.30 Uhr
Donnerstag:08.00–17.00 Uhr
Freitag:08.00–12.30 Uhr

Ansprechpartner/innen

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:

 
Bad Arolsen - Natürlich!

Anschrift

Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen

Information

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