Zur Erteilung von sogenannten Kurzzeit- oder Überführungskennzeichen benötigen wir eine elektronische Versicherungsbestätigung ("eVB-Nummer"), Ihren Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil I oder II, zumindest in Kopie. Weiterhin ggfs. Prüfbericht über die letzte HU, zumindest Kopie und ggfs. eine formlose Vollmacht, wenn ein Dritter den Antrag stellt.
Gegebenenfalls ist der Kaufvertrag oder die Rechnung erforderlich, wenn der Erstwohnsitz des Antragstellers nicht im Landkreis Waldeck-Frankenberg liegt, aber das Fahrzeug hier seinen Standort hat. Liegt keine gültige HU oder keine Betriebserlaubnis vor, wird die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens auf den hiesigen Landkreis bzw. die angrenzenden Landkreise beschränkt. Eine Überführungsfahrt darf dann erst nach Bestehen einer HU bzw. nach Erteilung einer Betriebserlaubnis erfolgen.
13,10 €
Montag: | 08.00–17.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00–17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Bitte vereinbaren Sie daher vorher telefonisch oder online einen Termin.
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen