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Untersuchungsberechtigungsschein

Bei Beginn einer Ausbildung benötigt die oder der Jugendliche unter 18 Jahren zur Vorlage beim Arzt einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser Schein dient dem Arzt für die Abrechnung der Kosten der Untersuchung. Der Schein wird durch die Stadt/Gemeinde kostenfrei ausgestellt.

Ist die/der Jugendliche bei der folgenden Untersuchung im Rahmen seiner Ausbildung noch nicht 18 Jahre alt, kann ein weiterer Schein ausgestellt werden.

Amt / Bereich
Fachbereich III - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Straße
Große Allee 26
Ort
34454 Bad Arolsen
Abteilung
Bürger-Service
Gebäude
Bürger- und Touristikservice, 1. Obergeschoss
Straße
Große Allee 24
Ort
34454 Bad Arolsen

Ansprechpartner/innen

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:

 
Bad Arolsen - Natürlich!

Anschrift

Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen

Information

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