- Zulassungsbescheinigung Teil II (bei erstmaliger Zulassung in Deutschland zusätzlich die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung)
- elektronische Versicherungsbestätigung ("eVB-Nummer")
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- Personalausweis
- ggfs. Vollmacht zur Zulassung durch Dritte
- ggfs. teschnisches Gutachten einer Prüforganisation, ggfs. Einzelbetriebserlaubnis (zu beantragen bei der Bündelungsbehörde Fulda, nur erforderlichbei Gutachten nach § 19 Abs. 2 StVZO) oder bei Neufahrzeugen Einzelgenehmigung (nur erforderlich bei Gutachten nach § 13 EG-FGV, wenn keine EG-Typgenemigung vorliegt)
- bei der Umschreibung von Gebrauchtfahrzeugen zusätzlich Zulassungsbescheinigung Teil I und ggfs. zu entstempelnde Kennzeichenschilder sowie der Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung.
Für Fahrzeuge, die aus dem Ausland importiert wurden, müssen zusätzlich vorgelegt werden:
- Ausländische Fahrzeugpapiere
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung)
- Verzollungsnachweis, wenn das Fahrzeug aus einem Land importiert wurde, das kein Mitglied der Europäischen Union ist. Fahrzeuge, die ins Ausland exportiert werden sollen, müssen bei der Zulassungsbehörde vorgefführt werden. Bei Fahrzeugen, die nach Umzug in den hiesigen Landkreis ohne Halterwechsel umgeschrieben werden, dann das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden. In diesem Fall müssen nur die Zulassungsbescheinigung Teil I und der Personalausweis vorgelegt werden.