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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer-Festsetzung (-Berechnung) erfolgt mittels Steuerbescheid unter Anwendung des für die Stadt Bad Arolsen geltenden Hebesatzes.

Der Steuermessbetrag oder Anteil am Steuermessbetrag (Zerlegungsanteil) wird durch die Finanzämter in einem Grundlagenbescheid (Steuermessbescheid) den Kommunen mitgeteilt.

Die Stadtverodnetenversammlung der Stadt Bad Arolsen beschließt, mit welchem Hebesatz des vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrages oder Zerlegungsanteils, die Gewerbesteuer erhoben wird. Die letzte Hebesatzänderung erfolgte zum 01.01.2024.

Aktueller Hebesatz

390 v. H.

Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08 und 15.11. fällig.

Amt / Bereich
Fachbereich II - Finanzen
Straße
Große Allee 26
Ort
34454 Bad Arolsen
Gebäude
Rathaus, 4. Obergeschoss
Raum
404
Straße
Große Allee 26
Ort
34454 Bad Arolsen
Montag:08.00–12.30 Uhr
Dienstag:08.00–16.00 Uhr
Mittwoch:08.00–12.30 Uhr
Donnerstag:08.00–16.00 Uhr
Freitag:08.00–12.30 Uhr

Ansprechpartner/innen

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:

 
Bad Arolsen - Natürlich!

Anschrift

Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen

Information

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