Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Etwas melden

Spielapparatesteuer

Die Spielapparatesteuer wird als örtliche Aufwandsteuer für die Benutzung von öffentlich zugänglichen Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten erhoben.

Bemessungsgrundlagen ist bei Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit die elektronisch gezählte Bruttokasse. In den Fällen, in denen die Bruttokasse nicht nachgewiesen wird, gelten die nach der Spielapparatesteuersatzung genannten Höchstbeträge als Festbeträge.

Steuerschuldner ist der Veranstalter.

Als Veranstalter gilt der Halter der Spielapparate (Eigentümer bzw. derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen ist).

Der Veranstalter ist verpflichtet, Beginn und Ende der Veranstaltung sowie die für die Besteuerung maßgeblichen Tatbestände unverzüglich dem Magistrat der StadtBad Arolsen anzuzeigen.

Amt / Bereich
Fachbereich II - Finanzen
Straße
Große Allee 26
Ort
34454 Bad Arolsen
Gebäude
Rathaus, 4. Obergeschoss
Raum
4
Straße
Große Allee 26
Ort
34454 Bad Arolsen
Montag:08.00–12.30 Uhr
Dienstag:08.00–16.00 Uhr
Mittwoch:08.00–12.30 Uhr
Donnerstag:08.00–16.00 Uhr
Freitag:08.00–12.30 Uhr

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechpartner/innen

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:

 
Bad Arolsen - Natürlich!

Anschrift

Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen

Information

Besuchen Sie uns auch hier: 

 

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Schriftarten, Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen