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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhielten. So dürfen beispielsweise keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen. Ihr Wohnsitz oder der ihrer Firma muss daher die Stadt Bad Arolsen sein.

Die Bescheinigung wird gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € von der Stadtkasse ausgestellt. 

Amt / Bereich
Fachbereich II - Finanzen
Straße
Große Allee 26
Ort
34454 Bad Arolsen
Abteilung
Stadtkasse
Gebäude
Rathaus, Erdgeschoss
Straße
Große Allee 26
Ort
34454 Bad Arolsen

Ansprechpartner/innen

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:

 
Bad Arolsen - Natürlich!

Anschrift

Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen

Information

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