Die Twistetalsperre hat eine Länge von 3 km und eine Staufläche von 121 ha. Die Uferstrände sind frei zugänglich und die Parkplätze sind für Urlauber, die im Besitz von Kurkarten sind, kostenlos. Für Ortsansässige empfiehlt sich der Erwerb einer Parkwertkarte für den Twistesee. Das Seewasser ist sehr sauber und frei von Abwassereinleitungen.
Die letzte durchgeführte fischereibiologische Untersuchung zeigte einen guten, selbst reproduzierenden Bestand an Barschen, Brassen und Zandern sowie einen großen Bestand an ungewöhnlich großen Rotaugen (bis zu 48 cm), um nur einiges zu nennen.
Nach der jahrelangen Bewirtschaftung als Salmoniden-Gewässer wird seit 2015 eine naturnahe Besatzstrategie verfolgt.
Bitte beachten Sie die Schonzeiten der einzelnen Fischarten, die in der Hessischen Fischereiverordnung in der jeweils gültigen Fassung festgelegt wurden. Die Schonzeiten und Entnahmemaße der gängigsten Fischarten finden Sie auf der Rückseite Ihres Fischereischeins, ergänzt durch gewässerspezifische Regelungen, z.B. beim Zander (Schonzeit: 15.03. – 31.05.).
Damit jeder etwas vom Angeln hat, wurde von der Fischereigemeinschaft Twistesee eine Fangbegrenzung festgelegt, die auch regelmäßig kontrolliert wird: Es dürfen pro Tag 5 Barsche, 1 Hecht, 2 Karpfen, 2 Schleien und 1 Zander gefangen werden. Für die übrigen Fischarten besteht keine Fangbegrenzung.
Geangelt werden darf von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis 21.00 Uhr und in den Monaten Mai bis August bis 00.00 Uhr. In der übrigen Zeit ist das Angeln nicht erlaubt. Der Fischfang darf mit zwei Handangeln (davon nur eine Raubfischangel) ausgeübt werden.
Sie dürfen nur mit den entsprechenden Erlaubnisscheinen am Twistesee angeln. Alle weiteren Bedingungen finden Sie auf Ihrem Erlaubnisschein zum Fischfang.
Letzter Abgabetermin ist der 15. Januar!
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Am Twistesee dürfen Sie mit einem entsprechenden Erlaubnisschein angeln. Diesen können Sie u.a. im Touristik-Service bei Vorlage eines gültigen Fischereischeines erwerben.
Angelschein Fischerei Twistesee Angeln
Details ansehenZur Ausübung der Fischerei ist ein gültiger Fischereischein erforderlich. Damit ist das Angeln an öffentlichen Gewässern gestattet. Der Fischereischein wird nach der Vorschrift des Hessischen Fischereigesetzes ausgestellt.
Fischereischein Angelschein Angeln
Details ansehenIm Touristik-Service können Sie eine Parkkarte für die Parkplätze am Twistesee erwerben. Die Gebühr beträgt 15,00 €/25,00 €/50,00 €, der Parkwert 30,00 €/50,00 €/100,00 €.
Details ansehenGroße Allee 24
34454 Bad Arolsen
Als Hochwasserschutz wurde 1972 mit dem Bau der Twistetalsperre begonnen, bei deren Planung der Wasserverband auch den hohen Erholungswert berücksichtigt hat.
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- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen