Bei Änderung der Anschrift innerhalb des Landkreises bringen Sie bitte mit: Zulassungsbescheinigung Teil I, Bundespersonalausweis.
Bei Änderung des Namens: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Personalausweis und ggf. Bescheinigung über die Namensänderung.
Bei Änderung der technischen Daten: Zulassungsbescheinigung Teil I und ggfls. Teil II, technisches Gutachten einer Prüforganisation, ggfls. Einzelbetriebserlaubnis ( zu beantragen bei der Bündelungsbehörde Fulda, nur erforderlich bei Gutachten nach § 19 Abs. 2 StVZO)
Je nach Aufwand fallen zwischen 11,10 Euro und 20,40 Euro an.
Für die Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an eine Bank oder Leasinggesellschaft fallen zusätzliche Gebühren an. Das Formular für den Antrag auf Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis kann von der nebenstehenden Internetseite geladen werden.
Montag: | 08.00–17.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00–17.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–17.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Bitte vereinbaren Sie daher vorher telefonisch oder online einen Termin.
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen