Die Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen ist gemäß Hessischer Bauordnung (HBO) nach unterschiedlichen Verfahren zu beantragen. Die Baugenehmigungsbehörde ist der Landkreis Waldeck-Frankenberg in Korbach, einige Vorhaben sind nur bei der Gemeinde anzuzeigen.
Zur Vorklärung des geplanten Bauvorhabens bringen Sie bitte aussagefähige Unterlagen
(z. B. Entwurfszeichnungen) mit.
Genehmigungsbehörde für Bauvorhaben ist der Landkreis Waldeck-Frankenberg, Fachdienst Bauen, Südring 2, 34497 Korbach.
Formular Bauantrag § 69 HBO / Bauvoranfrage § 76 HBO
Baugenehmigungsfreie Vorhaben gemäß § 63 Hessische Bauordnung (HBO) sind bei einem Vorbehalt der Gemeinde schriftlich mit den erforderlichen Bauvorlagen anzuzeigen.
Formular Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben § 63 HBO
Für den geplanten Bau von Garagen oder Carports bitten wir um Beachtung der Hinweise des Landkreises Waldeck-Frankenberg Merkblatt zur Errichtung von Garagen und Carports
Die erforderlichen Bauvorlagen für Vorhaben nach der Genehmigungsfreistellung
(§ 64 HBO) sind der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis Waldeck-Frankenberg, Südring 2,
34497 Korbach) vorzulegen.
Formular Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben § 64 HBO
Antrag auf Abweichung
Sind bei baugenehmigungsfreien Vorhaben Ausnahmen oder Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplanes notwendig
ODER
Abweichungen von Satzungen (z. B. Gestaltungssatzung), so sind entsprechende Anträge bei der Gemeinde vorzulegen.
Werden bei anderen Genehmigungsverfahren Anträge auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung erforderlich, sind diese an die zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Fachdienst Bauen in Korbach zu richten.
Formular Antrag auf Abweichung / Befreiung § 73 HBO
Anträge auf Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden kann, sind an die Bauaufsicht (Landkreis Waldeck-Frankenberg, Südring 2, 34497 Korbach) zu stellen.
Formular Antrag für Teilungsgenehmigung § 7 HBO
Montag: | 08.00–12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Eine vorherige Terminabsprache wird empfohlen.
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
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Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Stadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen